Abseits der Schulmedizin: Zusatzversicherungen für alternative Heilmethoden

21.06.2017, 14:43 Uhr in Service, Anzeige
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Egal ob traditionelle Chinesische Medizin (TCM), Osteopathie oder Homöopathie: Alternative Heilmethoden erfreuen sich zunehmender Nachfrage. Trotz der teilweise eindrucksvollen Ergebnisse, die sich damit abseits der klassischen Schulmedizin erzielen lassen, bleibt ein fader Beigeschmack in Form nicht zu unterschätzender Kosten für Patienten. Krankenzusatzversicherungen beteiligen sich und senken damit die finanzielle Belastung. Doch für wen lohnen sich solche Policen und welche Versicherer sind empfehlenswert?
Das Leistungsspektrum der Gesetzlichen Krankenkassen ist teilweise stark beschränkt und schließt viele alternative Behandlungsformen aus. Darunter Heilpraktikerleistungen. Der Grund: Heilpraktiker verfügen über keine Kassenzulassung. Um dennoch von Zuzahlungen zu profitieren, können Patienten ambulante Krankenzusatzversicherungen abschließen. Diese privaten Policen lohnen sich jedoch nur für gesetzlich Versicherte, da sie in der Regel nur eine Kostenübernahme nach dem gesetzlichen Leistungskatalog erwarten dürfen. Mit sinnvoll ausgewählten Zusatztarifen können Versicherte die Versorgungslücke zumindest teilweise schließen. Verbraucher, die nur selten beim Heilpraktiker zu Besuch sind beziehungsweise nur sporadisch auf alternative Heilmethoden zurückgreifen, sollten derartige Zusatzversicherungen überdenken.

Vergleichen und Orientieren

Vor Abschluss einer Zusatzpolice sollten Verbraucher mehrere Angebote gegenüberstellen und die Heilpraktikerleistungen sorgfältig prüfen. Da Versicherer ihre Tarife teilweise überaus individuell gestalten, wird der aussagekräftige Vergleich massiv erschwert. Gleiches gilt hinsichtlich der vielfältigen Auswahl. Der Markt ist voll von ambulanten Zusatzversicherungen, wodurch es Stunden in Anspruch nehmen kann, den für den persönlichen Bedarf idealen Tarif zu finden. Auf der Plattform www.krankenzusatzversicherung.de können Verbraucher einen kostenlosen unverbindlichen Tarifvergleich durchführen und die Recherche beschleunigen. Unter den Versicherungen sind auch spezielle Internetangebote zu attraktiven Konditionen und Preisen geführt.

Das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) hat Ende 2016 im Auftrag von n-tv 39 Versicherungen getestet und fasst unter disq.de zusammen: „Bei den ambulanten Kran­kenzusatzversicherungen, die Leistungen für Sehhilfen und Naturheilverfahren abdecken, ist das Einsparpotenzial am höchsten: Über alle Szenarien betrachtet lassen sich hier fast 94 Prozent sparen, wenn man den günstigsten statt des teuersten Anbieters wählt.“ Am besten abgeschnitten, hatten im DISQ-Test in der Kategorie ambulante Zusatzpolicen Deutscher Ring, Signal Iduna und Axa jeweils mit der Note „sehr gut“ und 88,9 von 100 Punkten. Ebenfalls die Note „sehr gut“ erhielten folgende Versicherer:

Unternehmen

Punkte

Württembergische

86,3

Allianz

85,4

R+V

84,5

WGV

84,3

Universa

82,4

Barmenia

81,8

DEVK

81,1

LVM

80,1

Bedarf ermitteln und kalkulieren

Grundsätzlich ist es beim Vergleichen elementar nicht allein anhand der Beiträge zu entscheiden. Vielmehr muss das Preis-Leistungsverhältnis stimmen und auch Faktoren wie Erreichbarkeit und Servicestärke sind maßgeblich. Außerdem sind Versicherte gut beraten vorab möglichst realistisch einzuschätzen, welche Heilmittel, Medikamente und Behandlungen künftig wichtig werden. Ist beispielsweise der regelmäßige Besuch beim Heilpraktiker geplant oder werden bezüglich diagnostizierter Erkrankungen bestimmte Präparate benötigt, könnte unter diesen Gesichtspunkten ein leistungsbezogener rechnerischer Vergleich aufgestellt werden. Dieser erleichtert die spezifische Einschätzung der entsprechenden Leistungskataloge der Versicherer und erlaubt eine für den persönlichen Bedarf sinnvolle Entscheidung zu treffen.

Generell wird bei Zusatzversicherungen zwischen Naturheilverfahren und Heilpraktikerleistungen unterschieden. Problematisch bei Zusatzversicherungen für Heilpraktiker ist das Abrechnungsverfahren nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Dieses Verzeichnis ist veraltet und nicht bindend. Viele Heilpraktiker rechnen deutlich höher ab, weil sie von den Gebühren aus den 80er-Jahren nicht mehr leben können. Nicht selten wird aufgrund dieser Tatsache nur ein geringer Teil der Behandlungskosten erstattet. Besser wäre es sich in Behandlung eines Arztes für Naturheilkunde zu begeben. Er rechnet nach dem Hufelandverzeichnis ab, das vielen Zusatzpolicen zugrunde liegt.
Die Spanne der Behandlungskosten, die jährlich abgerechnet werden können, bewegt sich zwischen mehreren hundert und mehr als 2.000 Euro. Im Zweifelsfalls ist es vorteilhaft mit dem behandelnden Heilpraktiker beziehungsweise Arzt für Naturheilverfahren ein aufklärendes Gespräch zu führen, um den Kostenbedarf zumindest ungefähr zu kalkulieren.

Gesundheitsprüfung und Preise

Auf eine Gesundheitsprüfung potenzieller neuer Kunden verzichten private Krankenzusatzversicherungen üblicherweise nicht. Hierbei sind mehrere Fragen zum Gesundheitszustand wahrheitsgemäß zu beantworten. Anhand der Angaben schätzen die Versicherer die Risiken des Patienten ein und berechnen den Beitrag. Aufgrund der Ergebnisse der Gesundheitsprüfung und der individuellen Risikoeinschätzung der Versicherungsgesellschaften können die Beiträge schwanken. Je nach gesundheitlichem Zustand und Alter des gesetzlichen Versicherten sind gute Heilpraktikerleistungen bereits für weniger als 20 Euro monatlich erhältlich. Besonders preiswert kommen junge Versicherte zu ambulanten Zusatzversicherungen, weil sie in der Regel unter keinen oder kaum Vorerkrankungen leiden. Möglicherweise lohnt es sich bei der gesetzlichen Krankenkasse nach einer passenden Zusatzleistung zu fragen, welche sich unkompliziert ergänzen lässt.

Welche Versicherungen Pflicht sind und welche Policen ergänzend Sinn machen, wurde in diesem Artikel thematisiert.