Ratgeber zur Selbstständigkeit

12.05.2017, 09:45 Uhr in Service, Anzeige
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Sie wollen sich selbstständig machen und endlich Ihr eigener Chef sein? Freie Zeiteinteilung genießen und eventuell mehr Zeit mit den Kindern verbringen? Sie fühlen sich in Ihrem jetzigen Job unglücklich und wollen den Schritt in die Selbstständigkeit wagen? Erfahren Sie hier Tipps und Tricks, um die Gründung in Mainfranken leichter zu gestalten.

Was brauchen Sie für die Selbstständigkeit?

Zunächst einmal natürlich eine zündende Idee. Denn ohne eine Geschäftsidee oder Fähigkeiten, mit denen Sie sich von der Konkurrenz abheben, den Markt bereichern oder die Bedürfnisse anderer Menschen befriedigen, gestaltet sich die Selbstständigkeit als äußerst schwierig. Weiterhin benötigen Sie einen Businessplan, der folgende Punkte beinhaltet:

  • Zielgruppen- & Marktanalyse
  • Unmittelbare Konkurrenz
  • Kostenkalkulation sowie Finanzierungsplan
  • Marketingstrategie

Eigentlich ist ein Businessplan nur notwendig, wenn Sie eine Fremdfinanzierung anstreben. Allerdings kann eine detaillierte Kalkulation Ihnen dabei helfen, aus Ihrer Idee ein lukratives Geschäft zu machen. Sofern Sie sich nicht sicher sind, wie Sie anfangen sollen, empfehlen wir Ihnen den Besuch bei einer kostenlosen Beratungsstelle. Diese gibt es beispielsweise bei der Agentur für Arbeit, bei der Mainfranken IHK Würzburg-Schweinfurt oder auf dem BMWi-Existenzgründungsportal.

Wer fördert die Selbstständigkeit?

Es gibt einige Möglichkeiten, um vom Staat, Banken oder privaten Investoren Fördermittel zu beantragen:

  • KfW Förderdarlehen – hier bekommen Gründer einen vergünstigten Kredit
  • Förderangebote der LfA Förderbank Bayern
  • Gründungszuschuss vom Arbeitsamt – der Zuschuss beinhaltet 1x ALG 1 plus 300 Euro pro Monat für einen Zeitraum von sechs Monaten
  • EXIST-Gründerstipendium – für frische Absolventen einer Universität, wobei promovierte Stipendiaten 3000 €/Monat, Hochschulabsolventen 2500 €/Monat, Technische Mitarbeiter 2000 €/Monat und Studierende 1000 €/Monat erhalten.
  • Einstiegsgeld von der Agentur für Arbeit – für Bezieher von ALG-2

Eine Auflistung weiterer Fördermittelmöglichkeiten finden Sie hier. Denken Sie vor Ihren Anträgen immer daran, dass Sie nur geringe Chancen auf eine Finanzierung bei negativen Schufa-Einträgen oder schlechter Bonität haben. Lesen Sie dazu unseren Artikel, wie Sie Ihre Bonität im Vorfeld selbst prüfen können.

Wie melden Sie Ihre Selbstständigkeit an?

Je nachdem in welcher Branche Sie sich selbstständig machen bzw. welche Art der Selbstständigkeit Sie einschlagen wollen und welche Rechtsform Sie gewählt haben, kommen unterschiedliche Behördengänge auf Sie auf. Wollen Sie zum Beispiel freiberuflich tätig sein, dann reicht der Gang zum Finanzamt vollkommen aus. Melden Sie hingegen ein Gewerbe an, müssen Sie zusätzlich sowohl zum Gewerbeamt als auch zur örtlichen Industrie- und Handelskammer und im handwerklichen Bereich zur Handwerkskammer. Wenn Sie zusätzlich noch Personal einstellen wollen, müssen Sie dies der Agentur für Arbeit melden. Erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld darüber, ob und wenn ja welche Eignungsnachweise Sie bei den Behörden vorlegen müssen.

Welche Versicherungen benötigen Sie?

Abgesehen von einer Krankenversicherung werden Sie folgende Versicherungen zu schätzen wissen:

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Inventarversicherung

Auch bei diesem Thema ist Ihre Branche bzw. Ihr Gewerbe ausschlaggebend dafür, welche Zusatzversicherungen Sie abschließen müssen.

Welches Equipment erleichtert Ihnen den Unternehmensalltag?

Für einen reibungslosen Ablauf benötigen Sie zunächst Standardgerätschaften, wie:

  • Computer, Laptop, Tablet
  • Telefon
  • Server
  • Drucker & Kopierer

Allerdings müssen Sie nach dem Eintritt in Ihre Selbstständigkeit nicht nur die Büroverwaltung managen. Zusätzlich kommen auf Sie auch Auftragsbearbeitungen und das Kontaktmanagement auf Sie zu. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Buchhaltung. Am Anfang Ihrer beruflichen Tätigkeit werden Sie „nur“ eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz EÜR) erstellen müssen. Entwickelt sich Ihr Unternehmen jedoch weiter, wächst und generiert größere Gewinne, sind Sie zu einer Doppelten Buchführung verpflichtet. Wenn Sie sich mit diesem Finanzaspekt nicht auskennen, können Sie sich entweder an einen Steuerberater wenden oder sich eine Unternehmenssoftware kaufen. Ein Programm für kleine und mittelständische Unternehmen führt Sie Schritt für Schritt durch die Buchhaltung, Gehaltsabrechnung sowie die Auftragsbearbeitung.