Absicherung von Auftragnehmern

19.05.2021, 10:15 Uhr in Service, Anzeige
Vertrag B2B Business - pixabay.com
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Oft hört man nur von Rechten und Absicherungsgesetzen zugunsten von Kunden und Auftraggebern. Was ist jedoch mit der anderen Seite eines Kauf- oder Erfüllungsvertrages? Der Auftragnehmer geht schließlich umgekehrt auch das eine oder andere Risiko ein, wenn ein Auftrag angenommen wird und zwischenzeitlich der Vertragspartner nicht mehr solvent ist oder andere Gründe einer Zahlungsunfähigkeit bestehen. In diesem Zusammenhang sollte die ausführende Seite gut über die eigene Rechtslage, bzw. die eigenen Pflichten bei Vertragsabschluss informiert sein.

Pflichten für Auftragnehmer und -geber bei Vertragsabschluss

Für beide Parteien eines Vertrags gelten bestimmte Konditionen, über die man sich von vornherein im Klaren sein sollte. Für Auftragnehmer gilt:

  • Vertragserfüllungspflicht: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu Mangelfreiheit und Terminerfüllung. Bei vereinbarten Fristen muss die vertraglich festgehaltene Leistung in vollem Umfang erbracht worden sein. Ansonsten können finanzielle Einbußen drohen.
  • Nachbesserungsrecht: Im Falle eines Mangels hat der Auftragnehmer das Recht, diesen in einer angemessenen Frist zu beheben. Der Auftragnehmer kann also nicht einfach vom Vertrag zurücktreten.

Für Auftraggeber gilt hingegen:

  • Auch hier gilt die Vertragserfüllungspflicht: Diese bezieht sich auf die eigene Liquidität.
  • Kooperation und Auskunft: Hier gilt eine Mitwirkungspflicht, welche vorsieht, dass der Auftraggeber in Kooperation mit dem -nehmer agiert und so zum Beispiel gewisse Rahmenbedingungen schaffen muss. Bei einem Bauvorhaben ist das unter anderem die Bereitstellung von Zufahrtswegen.

Alles in allem ist so ziemlicher jeder Vertragsabschluss ein Risiko für beide Seiten. Aus diesem Grund ist es sowohl für Gewerbetreibende als auch für Privatpersonen ratsam, sich mit entsprechenden Versicherungen für den Fall der Fälle zu wappnen.

Tipps für B2B und B2C Verträge

Bereits vor jedem Vertragsabschluss sollten Sie mit entsprechender juristischer Stelle im Unternehmen Rücksprache halten. Versichern Sie sich genau über die Klauseln im Vertrag und achten Sie darauf, dass alle Klauseln zulässig, bzw. nicht zu extremen Ungunsten sind. Weiterhin gibt es sowohl für Auftraggeber als auch -nehmer präventive Versicherungen. Diese gibt es zum Beispiel auch bei der Vertragserfüllungsbürgschaft. Diese springen im Falle einer Insolvenz oder anderen Fällen, in denen der Auftragnehmer seinen Teil eines Vertrages nicht einhalten kann, ein. Insgesamt sollten Sie sich nicht nur auf Ihre eigene Meinung verlassen, sondern auch gerne mal einen Sachverständigen über Vertragswerke schauen lassen. Für viele Auftragnehmer übernehmen das zum Beispiel entsprechende Arbeitgeberverbände.