Bildungsurlaub in Bayern: Wie Sie Sonderurlaub für Weiterbildung bekommen können

Beschäftigte in Deutschland haben einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub für Weiterbildung. Außer in Bayern. Was Sie tun können, um gegebenenfalls trotzdem Bildungsurlaub zu beantragen.
Was Bildungsurlaub eigentlich ist
Bildungsurlaub ist in Deutschland der gesetzliche Anspruch auf Sonderurlaub für Weiterbildung. Beschäftigte werden für als Bildungsurlaub anerkannte Seminare freigestellt, während das Gehalt weiterläuft. Die Kosten für Kurs, Reise und Unterkunft trägt man allerdings selbst.
Das thematische Spektrum ist breit: Ob berufliche Fortbildung, politische Bildung, Sprachkurse oder Seminare zur Stressbewältigung und Gesundheit – wie Yoga oder Burnout-Prävention – sind möglich. In den meisten Bundesländern stehen Arbeitnehmern dafür fünf Tage pro Jahr zur Verfügung, in einigen Bundesländern kann der Anspruch aus zwei Jahren sogar auf zehn Tage zusammengefasst werden.
Bayern bleibt ein weißer Fleck
Während Hamburg als erstes Bundesland Bildungsurlaub bereits 1974 eingeführt hat, hat Bayern bis heute leider keine entsprechende Regelung.
Bisher bildeten Bayern und Sachsen lange die beiden Ausnahmen – doch Sachsen plant nun, ab 2027 einen gesetzlichen Anspruch einzuführen. Damit wäre Bayern das einzige Bundesland ohne Bildungsurlaubsanspruch. Die politische Diskussion läuft zwar, doch bisher ohne konkrete Schritte in Richtung eines Gesetzes.
Warum Bildungsurlaub wirkt – und auch in Bayern wichtig wäre
Ein Blick in die übrigen Bundesländer zeigt, warum Bildungsurlaub für Arbeitnehmende und Arbeitgebende gleichermaßen relevant ist.
Bildungsurlaub schenkt Beschäftigten Zeit für ganzheitliche Weiterbildung nach ihren Bedürfnissen: Bei Rückenschmerzen, kann ein Yoga-Seminar eine hochprofessionelle Wahl sein. Gibt es Probleme im Team, ist vielleicht ein Kommunikationsseminar eine gute Investition. Und nach einer kräfteraubenden Projektphase könnte man von einem Stressmanagement-Kurs profitieren, um künftig besser mit solchen Anforderungen umzugehen.
Unternehmen profitieren davon, dass die eigenen Beschäftigten langfristig ein leistungsstarker, motivierter und gesunder Teil des Unternehmens bleiben.
Wie man in Bayern am besten vorgeht
Dass es in Bayern kein Gesetz gibt, bedeutet nicht, dass man nicht nach Bildungsurlaub fragen kann. Viele Unternehmen stellen freiwillig frei, wenn der Wunsch nachvollziehbar ist und das Seminar zur beruflichen Entwicklung oder zum betrieblichen Nutzen beiträgt. Für viele Unternehmen ist Bildungsurlaub eine tolle Ergänzung für das eigene Weiterbildungsprogramm, Employer Branding oder das betriebliche Gesundheitsmanagement.
Beschäftigte können dabei genauso vorgehen wie in Bundesländern mit gesetzlichen Ansprüchen. Zunächst empfiehlt sich die Auswahl eines Kurses, mit offizieller Bildungsurlaubsanerkennung aus einem anderen Bundesland.
Der Antrag sollte schriftlich gestellt werden, am besten rund sechs Wochen vor Beginn. Viele Unternehmen orientieren sich an diesen Fristen, weil sie aus anderen Bundesländern bekannt sind. Wichtig ist, dass die Beschäftigten die Seminarkosten selbst tragen und klar darlegen, welchen Nutzen das Seminar für ihre Tätigkeit oder das Team hat. Oft hilft es zusätzlich anzubieten, die Inhalte später intern vorzustellen.
Besonders gute Chancen hat, wer in einem Unternehmen arbeitet, das auch Standorte in Bundesländern mit Bildungsurlaub hat – hier spielt Gleichbehandlung eine wichtige Rolle.
Politischer Druck wächst
Der Blick nach Sachsen zeigt, dass sich etwas bewegen kann: Ein breites Bündnis hat dort erreicht, dass ab 2027 ein Bildungsurlaubsgesetz entstehen soll. Gewerkschaften und Initiativen in Bayern verfolgen das aufmerksam. Sollte Bayern künftig das einzige Bundesland ohne Bildungsurlaub sein, dürfte der öffentliche Druck weiter steigen – sowohl politisch als auch in Betrieben, in denen Beschäftigte eine Gleichbehandlung mit Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern einfordern.
Fazit: Nach Bildungsurlaub fragen lohnt sich auch in Bayern
Auch wenn der Freistaat bislang kein eigenes Bildungsurlaubsgesetz hat, lohnt es sich trotzdem, beim Arbeitgeber nachzufragen. Mit einer überzeugenden Begründung steigen die Chancen erheblich, dass der dieser freiwillig zustimmt.





