Corona: Urlaub und Regelungen

01.08.2021, 11:29 Uhr in Corona
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Corona: Urlaub und Regelungen

Alle Infos zur Rückreise nach Deutschland


Wer zum Ferienmachen ins Ausland möchte, hat dabei einiges zu beachten – vor allem bei der Rückreise nach Deutschland. Welche Vorschriften gelten, hängt vor allem von der Inzidenz im jeweiligen Land ab. Ab Sonntag dem 1. August muss aber jeder, der über 12 Jahre alt ist und nicht genesen oder vollständig geimpft ist ein negatives Testergebnis bei der Einreise vorlegen. Egal aus welchem Land man zurück nach Deutschland reist und egal ob mit dem Flugzeug, Auto, Zug oder Schiff. Die Grenzkontrollen sollen stichprobenhaft erfolgen.
Bei der Rückreise aus Virusvariantengebieten muss jeder Reisende einen negativen Test vorlegen - auch Geimpfte und Genesene.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) unterscheidet vier Gebiete:

Nicht-Risikogebiet:
Länder, in denen der Urlaub als wenig bedenklich eingestuft wird. Bei der Rückreise in die Heimat muss ein negativer Test vorliegen – davon ausgenommen sind Geimpfte und Genesene.

Einfaches Risikogebiet:
Bei der Einreise aus einem einfachen Risikogebiet muss man sich digital anmelden. Urlaubsrückkehrer müssen spätestens 48 Stunden nach der Einreise einen negativen Test vorlegen (Ausnahme: Genesene und Geimpfte). Es gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht. Die kann allerdings vorzeitig beendet werden, wenn bei der Einreiseanmeldung ein negativer Testnachweis, ein Genesenen- oder Impfnachweis vorliegt.

Hochinzidenzgebiet:
Bei der Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet muss man sich digital anmelden. Bereits bei der Wiedereinreise muss ein negativer Test vorliegen – davon ausgenommen sind Geimpfte und Genesene. Es gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht. Die kann frühestens am fünften Tag nach der Einreise mit einem negativen Test beendet werden. Für Genesene und Geimpfte entfällt die Quarantänepflicht vollständig.

Virusvariantengebiet:
Länder mit besonders ansteckenden Virusmutationen. Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet muss man sich digital anmelden. Bereits bei der Wiedereinreise muss ein negativer Test vorliegen. Es gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht. Ausnahmen für Geimpfte und Genesene gibt es nicht.

Eine Auflistung aller eingestuften Risikogebiete gibt es hier.

Reiserückkehrer und Infektionsgeschehen


Reiserückkehrer könnten eine erhebliche Rolle bei der Ausbreitung des Coronavirus in der Region spielen – das betont der Infektiologe Dr. Oliver Kurzai vom Institut für Hygiene und Mikrobiologie an der Universität Würzburg. Rund zehn Prozent der aktuellen Corona-Fälle in Deutschland sind auf Reiserückkehrer zurückzuführen. Sie kamen vor allem aus Spanien, aber auch aus Russland und der Türkei und brachten das Virus mit.

Reise nicht gleich Reise

Dabei müsse darauf geachtet werden, wie die Lage vor Ort im Urlaubsland sei – und auch das individuelle Risikoverhalten müsse betrachtet werden. Ein Partytourist sei deutlich stärker gefährdet, das Virus mitzubringen als ein Individualurlauber, der ohne großen Kontakt zu anderen Menschen wandern gehe. Für Kurzai ist deshalb wichtig, Testangebote bereitzustellen, auch eine Testpflicht für Rückkehrer hält er für denkbar. Außerdem appelliert er nochmal an eine Impfung als besten Schutz im Urlaub.