Der Arbeitsschutz liegt in den Händen der Chefs

10.02.2016, 12:02 Uhr in Service, Anzeige
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Das Thema Arbeitsschutz sorgt in vielen Betrieben immer mal wieder für Gesprächsstoff und Diskussionen. Dabei sind die Richtlinien rund um den Arbeitsschutz im deutschen Arbeitsschutzgesetz geregelt. Darin ist verankert, dass der Arbeitsschutz eines Unternehmens Chefsache ist und viele Sicherheitsmaßnahmen vorgibt. Die Verantwortlichen eines Betriebes sind nicht nur für die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz verantwortlich, sondern müssen ihre Arbeitnehmer auch persönlich in die Schutzmaßnahmen einweisen und die Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.

Personen- und Sachschäden vorbeugen

Je nach Betrieb unterscheiden sich die Gefahrenpotentiale und Schutzmaßnahmen, die für den Schutz der Mitarbeiter und Waren getroffen werden müssen. Ein Logistikunternehmen beispielsweise benötigt zur Regal- und Warensicherung einen professionellen Ramm- und Anfahrschutz, den sich Betriebe bei speziellen Fachhändlern oder auch auf Seiten wie Schilder-Versand kaufen können. Ein handwerklicher Betrieb muss dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeiter Schutzkleidung tragen, wie zum Beispiel einen Schutzhelm auf der Baustelle. In einem Büro wiederum ist in der Regel eine spezielle Schutzkleidung nicht notwendig, allerdings müssen auch hier ein Erste-Hilfe-Kasten vorhanden sein und Brandschutzvorkehrungen getroffen werden.

Die Organisation des Arbeitsschutzes

Den Arbeitgebern obliegt viel Verantwortung was den Schutz der Arbeitnehmer angeht und dies ist mitunter keine leichte Aufgabe. Sie müssen mögliche Gefahren im Vorfeld beurteilen können, ihre Mitarbeiter in arbeitsschutzrelevanten Dingen unterweisen, sich mit den Lieferanten der Schutzmaßnahmen abstimmen sowie die sicherheitstechnische Betreuung und Wartung sicherstellen. Nur so kann man das Unfallrisiko der Mitarbeiter minimieren und empfindliche Waren vor Schäden schützen.

Die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes

Generell sollte jede Person in einem Betrieb, ganz gleich ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Arbeit so gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit von sich selbst und Dritten möglichst vermeiden wird bzw. das Risiko, sich am Arbeitsplatz zu verletzen so gering wie möglich ist. Jegliche Gefahrenstellen, auf die jemand aufmerksam wird, sind sofort zu beheben und wenn dies nicht sofort möglich ist, muss die Gefahrenquelle gut sichtbar kenntlich gemacht werden. Zudem müssen alle Utensilien des Arbeitsschutzes regelmäßig auf ihre Unversehrtheit und Funktionstüchtigkeit geprüft, die Hygienebestimmungen eingehalten und die Arbeitsmedizin auf ihre Haltbarkeit hin überprüft werden. Darüber hinaus müssen besonders schutzbedürftige Personenkreise wie Kinder, Jugendliche oder auch Schwangere auch im Besonderen vor Gefahren geschützt werden.

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, all seine Mitarbeiter über die individuell zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen, die in dem jeweiligen Betrieb gelten, zu unterrichten und im Gegenzug verpflichten sich die Mitarbeiter diesen Anweisungen zu folgen. Wenn sie eine Unterweisung nicht verstehen, sollten sie sich an entsprechenden Sicherheitsbeauftragten wenden und diesbezüglich noch einmal um eine Unterweisung bitten.