Der Stellenwert der Berufsunfähigkeitsversicherung ist seit dem Millennium gestiegen

07.10.2015, 12:05 Uhr in Service, Anzeige
1444212779servicethema bild01
pixabay.com © geralt (CC0 Public Domain)

Abbildung 1: Stress ist im Berufsleben allgegenwärtig. Das Ergebnis einer Studie zeigt auch, dass Burnout mittlerweile die Hauptursache für Berufsunfähigkeit ist.

Eine Haftpflichtversicherung braucht jeder. Diese Tatsache wird auch nur selten misstrauisch beäugt. Eine Krankenversicherung hat im Grunde auch jeder, nur werden dann – spätestens mit dem Eintritt ins Berufsleben oder vielmehr bei Beginn der Ausbildung – die Leistungen der Versicherungen gründlich unter die Lupe genommen. Neben dem minimalen Standard-Programm kommt die Frage nach der Altersvorsorge hinzu, in der Regel folgt das Thema Berufsunfähigkeit. Wissenswertes rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung liefert dieser Beitrag.

Private Vorsorge ist noch nicht in den Köpfen angekommen

Das Jahr 2000 bzw. 2001 scheint zahlenmäßig schon so lange zurückzuliegen, doch trotz Änderung der Gesetzeslage unterschätzen noch immer viele Menschen die Gefahr berufsunfähig zu werden. Seit dem 1. Januar 2001 gilt nämlich das Rentenreformgesetz wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Dieses besagt, dass niemand einen Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit hat, der zum Zeitpunkt des Gesetzesstarts noch nicht berufsunfähig war. Eine kleine Ausnahme gilt für all diejenigen, die bereits diese Geldleistung erhielten und diejenigen, die vor dem Jahr 1961 geboren wurden. Übersetzt bedeutet das, dass jeder selbst für den Fall vorsorgen muss, dass die Berufsunfähigkeit eintritt, denn von der staatlichen Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit (15 bis 30 Prozent des letzten Bruttoeinkommens) kann keiner überleben.

Der Stellenwert und die Möglichkeiten der Vorsorge gegen Berufsunfähigkeit werden zunehmend präsenter, doch ein Beitrag in der Welt zeigt, dass gerade einmal 17 Prozent der befragten 18- bis 29-Jährigen die Berufsunfähigkeitsversicherung als die wichtigste Versicherung ansehen – und damit gerade einmal die Hälfte derer, die das von der Haftpflichtversicherung behaupten. Dazu käme die Tatsache erschwerend hinzu, dass nicht nur Versicherungen nicht abgeschlossen werden, sondern die, die abgeschlossen werden auch Mängel in den Policen aufweisen.

Details und Versicherungsbeginn sind entscheidend

Abbildung 2: Wer bereits während des Studiums oder während der Ausbildung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, kann mit günstigen Beiträgen rechnen.

Neben den Details der Berufsunfähigkeitsversicherung, die jeweils vor Vertragsabschluss detailliert zu überprüfen sind, ist auch der Beginn der Versicherung in den Augen vieler ein Rätsel. Experten raten dazu, eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst früh abzuschließen. Der Beginn eines Studiums oder der Ausbildungsstart seien der ideale Zeitpunkt, denn die Chancen auf eine unauffällige Gesundheitsprüfung sind in diesem Zeitraum ideal. Tauchen erst Rückenleiden oder gar psychische Probleme in der Krankenakte auf, steigen die Versicherungsbeiträge in die Höhe. Versicherungsexperten raten, Berufseinsteigern eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, die zwischen 20 und 60 Euro Monatsbeitrag liegt und darüber hinaus auf die sogenannte Nachversicherungsgarantie zu achten. Durch diesen Passus wird nämlich eine Anpassung der Versicherungssumme möglich, wenn sich die Lebensbedingungen ändern.

Darüber hinaus sollten diese Punkte vor Vertragsabschluss berücksichtigt werden:

  • Interessenten sollten darauf achten, dass sowohl Versicherungsfälle im In- als auch im Ausland abgedeckt sind.
  • Auch wenn die alljährliche Mitteilung zur Dynamik-Anpassung der Beiträge und Leistungen für viele nur „Ablage“ bedeutet, ist dieser Passus wichtig, denn die Dynamik-Klausel beinhaltet die Anpassung an die Inflation.
  • Freistellungen für den Krankheitsfall, Arbeitslosigkeit oder Elternzeit festzulegen, ist in jedem Fall sinnvoll, denn in diesen Zeiträumen ist das Geld oft knapp. In der Regel ist ein unkomplizierter Re-Start in die Versicherung möglich, sobald der Versicherungsnehmer wieder berufstätig ist.
  • Was viele Versicherungsnehmer nicht wissen: Einige Versicherungen bieten die Möglichkeit, dass die Versicherung schon dann eine Rente auszahlt, wenn für einen begrenzten Zeitraum von sechs Monaten Berufsunfähigkeit diagnostiziert wird. Die sogenannte 6-Monate-Prognose macht mehr Sinn als die Versicherungsfallklausel bei „Berufsunfähigkeit auf Dauer“.
  • Gefährlich ist indes, wenn in der Police die abstrakte Verweisung genannt wird. Diese bedeutet nämlich, dass ein anderer (nicht der gelernte) Beruf theoretisch ausgeübt werden könnte, selbst wenn es unmöglich wäre, einen entsprechenden Posten zu finden.
  • Die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht sollte partiell möglich sein und nicht pauschal erteilt werden.

Weitere Hinweise und eine umfangreiche Informationsbroschüre stellt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zur Verfügung.

Abbildung 1: pixabay.com © geralt (CC0 Public Domain)
Abbildung 2: pixabay.com © BlueOlive (CC0 Public Domain)