Die wichtigsten Fragen rund um die Risikolebensversicherung

14.03.2016, 11:21 Uhr in Service, Anzeige
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Tod ist für die Angehörigen eine traurige Angelegenheit

Die Risikolebensversicherung sichert Familien, Geschäftspartner und Lebenspartner ab, wenn der Versicherte stirbt. Sie ermöglicht es, die finanzielle Vorsorge der Hinterbliebenen zu gewährleisten. Da niemand voraussehen kann, wann der Tod eintritt, ist diese Versicherung wichtig für jeden. Ehepaare ohne Kinder können sich mit einer gebundenen Risikolebensversicherung sogar gegenseitig absichern. Der finanzielle Aufwand hält sich in Grenzen. Pro Monat kommen Kosten von rund 10-30 Euro auf die Versicherten zu. Die Risikolebensversicherung wird deshalb immer beliebter.

Wo lässt sich eine Risikolebensversicherung abschließen?

Die Risikolebensversicherung lässt sich am besten im Internet abschließen. In der Regel finden sich dort die günstigsten Tarife. Da zwischen den Anbietern keine großen Unterschiede bestehen, was die Vertragskonditionen angeht, können Verbraucher getrost zu einer preiswerten Versicherung greifen. Bei http://www.risikolebensversicherung.com, einem kostenlosen Vergleichsportal, können Verbraucher die Tarife der einzelnen Anbieter miteinander vergleichen.

Wie berechnet sich der Beitragssatz?

Die Versicherer überprüfen das individuelle Risiko der Kunden. Sie fragen den Gesundheitszustand ab, wollen wissen, ob man Raucher oder Nichtraucher ist, welchen Beruf man nachgeht und welche Hobbys man pflegt. Anhand dieser Daten erstellen sie den Beitragssatz. Menschen, die einem risikoreichen Beruf nachgehen, müssen mit einem Zuschlag von rund einem Prozent rechnen, wie zum Beispiel Polizisten im Außendienst. Übt die zu versichernde Person ein extremes Hobby aus, wie Fallschirmspringen, Tauchen oder Drachenfliegen, muss sie je nach Versicherungsgesellschaft mit einem jährlichen Zuschlag zwischen 100 und 1.500 Euro rechnen. Nichtraucher zahlen weniger als Raucher, da Raucher statistisch gesehen früher sterben. Ältere Menschen müssen mit höheren Beiträgen rechnen. Männer zahlen mehr als Frauen, da sie eine kürzere Lebenserwartung haben.

Versicherungssumme und Laufzeit?

Die Risikolebensversicherung ist günstiger als jede andere Police und eignet sich optimal zur Absicherung der Familie. Laut https://www.test.de ist sie sogar unverzichtbar.
Wichtig ist, dass die Laufzeit so lange besteht, wie die Hinterbliebenen diesen Schutz benötigen. Experten raten, im Schnitt das Fünffache des Bruttojahreseinkommens abzusichern. Ein Beispiel: Die Familie eines 40-jährigen Versicherten hätte bei einer Vertragslaufzeit von 30 Jahren und einer Absicherung von 150.000 Euro, im Todesfall rund 1.000 Euro monatlich zur Verfügung.

Wenn die Kinder bei Vertragsabschluss schon auf eigenen Beinen stehen, oder das Hausdarlehen bald getilgt ist, sollten Verbraucher eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme abschließen. Die Beiträge werden damit jedes Jahr günstiger.
Wer älter ist und sich erst ab 50 Jahren für eine Risikolebensversicherung entscheidet, kann einen Vertrag mit kürzerer Laufzeit wählen. Das spart Beitragskosten.

Lässt sich die Risikolebensversicherung auf einen Dritten übertragen?

Ja. Durch die Einräumung eines Bezugsrechts kann der Versicherte die Versicherungsleistung an einen Dritten übertragen. Das kann eine Firma oder eine Privatperson sein. Für Geschäftspartner eines Unternehmens ist das sinnvoll. Im Todesfall des Versicherten erhält der Dritte den Anspruch. Ein Testament ist nicht notwendig, allerdings muss der Bezugsberechtigte namentlich mit Geburtsnamen, Geburtsdatum und Anschrift genannt werden, damit keine Verzögerungen bei der Auszahlung entstehen.

Leistet die Risikolebensversicherung bei Selbstmord?

Bei einem Selbstmord, der drei Jahre nach Vertragsbeginn passiert, zahlt die Versicherung. Vor Ablauf dieser Frist besteht der Versicherungsschutz laut § 161 des VVG für die Hinterbliebenen nur, wenn nachweisbar ist, dass der Versicherte die Tat aufgrund einer krankhaften Störung oder Geisteskrankheit begangen hat. Ist das nicht der Fall, erhält die Familie nur die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beiträge zurück.

Bild: pixabay @ aitoff (CCO Public Domain)