Eine Beerdigung steht vor der Tür – Rat und Hilfe im Trauerfall

10.03.2021, 14:38 Uhr in Service, Anzeige
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Bild: pixabay.com

Eine nahezu alltägliche Situation – ein Mitglied der Familie, ein enger Freund oder ein Kollege ist verstorben. Eine Situation, die den Hinterbliebenen und dem Freundeskreis viel abverlangt. Nicht nur, dass sie einem hohen emotionalen Druck ausgesetzt sind müssen sie auch noch die Beerdigung ausrichten. Es ist nicht selten dass sich manche Personen in so einer Situation überfordert fühlen und Hilfe brauchen. Nicht immer ist der Freundeskreis dafür geeignet. Noch dazu ist der Umgang mit dem Tod und der menschlichen Vergänglichkeit in der heutigen Zeit fast schon verpönt. Zu sehr orientiert man sich an Erfolg, Glück und Geld.

Eine Beerdigung zu planen und zu organisieren kann eine hohe Belastung sein: Zeitdruck, Papierkram und emotionaler Stress machen die Organisation auch nicht leichter. Wer eine Bestattung plant, muss an eine viele Details denken. Dann sind ein paar Hinweise hilfreich, um das Vorhaben einfacher zu machen.

Unter Umständen hat der Verstorbene bereits eigenständig Vorkehrungen für sein Begräbnis getroffen. Ältere Menschen planen die Umstände ihrer Beerdigung oftmals im Voraus. Sie haben vielleicht einen Beisetzungsvertrag bei einem Bestattungsunternehmen deponiert oder haben eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, die für die Kosten der Beisetzung aufkommt. Wer das Begräbnis selbst organisiert, entlastet die Hinterbliebenen und kann garantieren, dass die eigenen Vorstellungen in die Tat umgesetzt werden.

Sucht man Unterstützung für die Bestattung, auf www.friedlichruhen.de finden Sie einen Bestatter oder einen professionellen Schmerzberater. Dort werden Sie rücksichtsvoll behandelt. Sie werden von professionellen Mitarbeitern betreut und können sich auf Hilfe in einer schwierigen Zeit verlassen.

Wer bezahlt die Kosten für die Beerdigung?

Die Erben des Toten müssen die Kosten für die Beerdigung zahlen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch genau festgelegt. Sind Sie der Erbe, müssen Sie die Bestattung bezahlen bzw. die Kosten rückerstatten, wenn eine andere Person die Bestattung in Auftrag gegeben hat.

Können Sie den Betrag nicht zurückzahlen, wird die Person herangezogen, die für den Unterhalt des Verstorbenen verantwortlich war. Wurde der Todesfall vorsätzlich verursacht, ist diese Person für die Kosten der Beerdigung zuständig.

Beerdigungskosten nicht unterschätzen

Viele Menschen schätzen die Kosten für eine Beerdigung falsch ein. Im Schnitt belaufen sich die Kosten auf ungefähr 6.500 Euro; können aber auch bis zu 14.000 Euro ausmachen.

Bitten Sie beim Gespräch mit dem Bestatter auf jeden Fall einen Kostenvoranschlag. Auf diesen können Sie sich bei Vertragsabschluss zurückziehen. Noch dazu empfiehlt es sich, die Preise genauestens zu überprüfen. Manche Dienstleister führen einen Pauschalpreis an, der nicht sämtliche Inklusivleistungen enthält und den Vergleich schwerer macht oder die Angaben sind nicht vollständig. Manchmal handelt es sich nicht um ein vollständiges Angebot. Es können zusätzliche Kosten hinzukommen, die nach Aufwand verrechnet werden. Sofern machbar empfiehlt es sich also auf jeden Fall, die Preise zu vergleichen.

Ist ein Bestattungsunternehmen gefunden und ein Vertrag abgeschlossen, gilt es die Details der Bestattung zu definieren. Wichtig ist es, Bescheid zu wissen, um welche Art der Beerdigung es sich handelt.

Setzen Sie Angehörige und den Freundeskreis über den Tag der Beerdigung in Kenntnis. Man kann eine Traueranzeige in der Zeitung einschalten oder Menschen aus dem Umfeld des Verstorbenen telefonisch oder mit einer Trauerkarte einladen. Mit dem Bestattungsunternehmen, einem Pfarrer oder einem Trauerbegleiter kann man den Ablauf der Trauerfeier abstimmen.

Auch beim Blumenschmuck gibt es Entscheidungen zu treffen. Das Blumenbukett, das den Sarg oder die Urne schmückt, wird von den Familienmitgliedern gewählt. Üblicherweise werden diese Gestecke mit einer Schleife und einem Gruß versehen.