Kostenfalle Zähne – Schnell wird aus einer kleinen Behandlung eine teure Angelegenheit

24.03.2017, 12:50 Uhr in Service, Anzeige
Zaehne
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Besonders bei Zähnen und deren Behandlung klaffen die Kosten hierfür weit auseinander. Handelt es sich beispielsweise um eine simple Füllung eines Zahnes nach einer Kariesbehandlung, oder der jährlichen Kontrolluntersuchung der Zähne, bleiben die jeweiligen Kosten bei der Krankenkasse und werden auch von den gesetzlichen Kassen ohne Murren übernommen. Sollen aber Kronen, Brückenglieder, Inlays oder Verblendungen angebracht werden, sieht es schon sehr schnell ganz anders aus. Dabei muss es sich noch nicht einmal um eine vermeintliche Schönheitsmaßnahme handeln und die jeweiligen Eingriffe aus gesundheitlicher Sicht einer Notwendigkeit bedürfen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur einen Bruchteil dieser Kosten und wer nicht seine Zähne nicht nachweislich „Scheckheft-Gepflegt“ hat, bekommt noch weniger Zuschuss. Hier ist es dringend ratsam, sich vorsorglich eine Zahnzusatzversicherung anzulegen, damit aus einer simplen zahnmedizinischen Behandlung keine ärgerliche Kostenfalle entstehen kann.

Kostenfalle Zahnersatz

In vielen Fällen erkennen Betroffene erst, wenn es zu spät ist, wie teuer ein schönes Lächeln mit schönen und geraden Zähnen werden kann. Schon ein simples Brückenglied mit drei Gliedern, das sich im hinteren und unteren Gebiss befindet, kann richtig ins Geld gehen. Gesetzliche Krankenkassen differenzieren aber schon hier bei der Notwendigkeit dieser Maßnahme, stellen sie infrage und vor allem bei der Verarbeitung des jeweiligen Materials streiken sie gänzlich bei der Kostenübernahme und verweisen auf die Anwendung von günstigen Materialien. Denn beispielsweise die Behandlungen von Frontzähnen (vier Schneidezähne und Eckzähne) im oberen sowie unteren Bereich des Gebisses werden unter anderen Gesichtspunkten bezuschusst, als alle anderen Zähne. Wird also das Brückenglied beispielsweise über diese Front hinaus eingesetzt, sieht hier die Kostenübernahme schon ganz anders aus. Beim Einsatz von Inlay, die größtenteils aus Keramik, Gold und Kunststoff erstellt werden, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen unter Umständen auch hier nicht immer alle Kosten. Muss nach etwa 25 Jahren bei einer 54-jährigen Patientin der gesamte Zahnersatz im Ober- und Unterkiefer erneuert werden, ist auch hier nicht gegeben, dass die Krankenkasse mitspielt und die Dringlichkeit akzeptiert. Es kann sogar vorkommen, dass ein Gutachter ermitteln muss, ob diese Maßnahme wirklich erforderlich ist, oder nicht und meistens wird nur die Kostenübernahme einer Vollprothese bewilligt. Aber wer will schon in diesem Alter mit einer Vollprothese herumlaufen?

Zusatzversicherungen sind eine gute Sache

Eine weitere Möglichkeit Kosten einzusparen, ist die Absicherung durch eine geeignete Zahnzusatzversicherung. Sie greift in solchen Fällen und übernimmt in der Regel einen Großteil und sogar bis zu 100 Prozent je nach Versicherungsabschluss die Kosten. Hier ist allerdings wichtig, dass man sich genaustens über den Versicherungsschutz, dessen Umfang und auch der anderen Konditionen der jeweiligen Versicherung informiert, bevor sie abgeschlossen wird. Oftmals greifen solche Versicherungen erst nach einem zahnärztlichen Gutachten und nach einer gewissen Ruhezeit, bevor man sie tatsächlich in Anspruch nehmen kann. Hier findet man auch weitere Infos zur Zahnzusatzversicherung und kann sich zudem auch ausführlich über mögliche Tarife informieren. Je nach Dauer der Zugehörigkeit ist in der Regel auch die Kostenübernahme prozentual gestaffelt. Je länger die Mitgliedschaft besteht, umso besser. Je nach Alter des Betroffenen wird ein zahnärztliches Gutachten erstellt, um den Istzustand bei Vertragsabschluss des Gebisses zu ermitteln. Dies geschieht allerdings nicht bei allen Versicherungen und ist altersabhängig.