Neues Jahr, neue Regelungen: Wichtige Änderungen bei Versicherungen, den Finanzen und in der Pflege

31.01.2022, 13:01 Uhr in Service, Anzeige
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Elektroschrott-Rückgabe, Kükenschreddern, Plastiktütenverbot: Die neuen Regelungen dazu sind seit Januar 2022 in aller Munde. Allerdings gibt es auch Reformen in den Bereichen Einkommen, Finanzen, Steuern und Vorsorge, die Verbraucher kennen sollten. Die wichtigsten betreffen besonders junge Anleger, Arbeitnehmer, Steuerzahler und Pflegekräfte.

Senkung des Höchstrechnungszinses für Versicherungen

Zum Jahreswechsel ist der Höchstrechnungszins von 0,9 auf 0,25 Prozent gesenkt worden. Bei ihm handelt es sich um den maximalen Zinssatz, den Versicherungen zur Kalkulation von Renten- und Lebensversicherungen mit Garantieleistungen ansetzen dürfen. Festgesetzt wird der Rechnungszins vom Bundesfinanzministerium.

Leider hat die Senkung für die private Altersvorsorge Nachteile: Laut einem News-Artikel auf der Website des Finanzdienstleistungsunternehmens tecis betrifft das gerade junge Anleger, die ab diesem Jahr Finanzprodukte zur Vorsorge abschließen.

Dazu liefert der tecis-Artikel folgendes Beispiel: Ein 27-jähriger Angestellter hat sich noch im vergangenen Jahr für eine fondsgebundene Rentenversicherung mit einer Laufzeit von 40 Jahren entschieden. Wenn er monatlich 100 Euro einzahlt, kann er sich beim alten Höchstrechnungszins von 0,9 Prozent am Ende der Vertragslaufzeit über 148.335 Euro freuen.

Unterschreibt er dieselbe Police in diesem Jahr, erhält der Angestellte aufgrund des auf 0,25 Prozent gesunkenen Höchstrechnungssatzes lediglich 135.210 Euro – das sind bei gleichen Monatsbeiträgen 13.125 Euro weniger.

Berufsunfähigkeitsversicherungen sind ebenfalls betroffen

Dasselbe passiert auch beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Wenn eine Einzelhandelskauffrau mit 25 Jahren 2021 eine BU mit einer monatlichen Absicherung von 1.000 Euro für den Fall einer Berufsunfähigkeit abgeschlossen hat, zahlt sie dafür monatlich 65,36 Euro. Schließt sie dieselbe BU im laufenden Jahr ab, erhöht sich ihr Beitrag aufgrund der Rechnungszinssenkung auf 69,58 Euro. Sie zahlt für ihre BU dann insgesamt 12.241 Euro mehr, so der tecis-Beitrag.

Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, sich über Alternativen zur Altersvorsorge in Form von Versicherungen Gedanken zu machen. Infrage kommen heutzutage unter anderem Aktien-Indexfonds (ETFs) oder eine Immobilie.

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und des Grundfreibetrags

Die stufenweise Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns geht weiter voran: Nachdem er zuletzt im Juli 2021 auf 9,60 Euro erhöht wurde, ist er seit dem ersten Januar 2022 auf 9,82 Euro angestiegen.

Am ersten Juli dieses Jahres soll der Mindestlohn dann 10,45 Euro betragen. Danach soll er laut dem Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Regierung auf zwölf Euro ansteigen. Allerdings ist der Zeitpunkt der Anhebung noch offen.

Außerdem erhöht sich in diesem Jahr bei der Steuer der Grundfreibetrag. Bei ihm handelt es sich um den Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt. Zum Ausgleich der kalten Progression wurde er im Rahmen des Familienentlastungsgesetzes für Singles auf 9.984 Euro und für Paare auf 19.968 Euro angehoben.

Bessere Bezahlung von Pflegekräften

Im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) erhalten Pflegekräfte ab dem 1. September 2022 eine Bezahlung nach Tarif.

Ab diesem Datum dürfen Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten abgeschlossen werden, die ihre Pflegekräfte mindestens nach Tarif oder nach kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen bezahlen. Diese Maßnahme soll die Pflegerinnen und Pfleger finanziell besserstellen und die Altenpflege für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiver machen.

Zudem erhalten die Pflegekräfte mehr Entscheidungsbefugnisse bei der Auswahl von Hilfsmitteln für Pflegebedürftige. Auch in der häuslichen Pflege erhalten Fachkräfte mehr Entscheidungsfreiheit.

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