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Berlin/Mainfranken: Corona-Gipfel von Bund und Ländern - das sind die Beschlüsse

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03.03.2021, 23:58 Uhr in Lokales
Eine Darstellung des Coronavirus in rot
Symbolbild: pixabay.com

Der Corona-Lockdown wird bis zum 28. März verlängert – allerdings mit konkreten Öffnungsschritten. Diese sind teils an die vorherrschenden Inzidenzzahlen gekoppelt. Das ist das Ergebnis einer Konferenz von Bundeskanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch. Gelockert wird unter anderem im privaten Bereich: ab Montag, 08. März dürfen sich wieder zwei Haushalte mit insgesamt maximal fünf Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Liegt die Inzidenz in einer Region unter 35, dann dürfen sich insgesamt drei Haushalte treffen (maximal zehn Personen). Paare gelten ab 08. März als ein Haushalt, auch wenn sie nicht in einer gemeinsamen Wohnung leben.

Allgemein gilt: Der jeweils nächste Öffnungsschritt erfolgt nur dann, wenn sich die Inzidenz nach dem vorherigen Öffnungsschritt im Zeitraum von 14 Tagen nicht verschlechtert hat. Sollten die Corona-Zahlen steigen, können die Lockerungen wieder gekippt werden. Nämlich dann, wenn die Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 100 überschreitet. In diesem Fall treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die aktuell (bis 07. März) noch gültigen Regeln wieder in Kraft. Ein Beispiel: Freitag, Samstag und Sonntag lagen die Inzidenzwerte über 100 – dann werden die Beschränkungen ab Dienstag wieder strikter. Das gilt nicht nur für die Öffnungsschritte, sondern auch für den privaten Bereich: In einem solchen Fall sind wieder nur noch Treffen von einem Haushalt und einer weiteren Person erlaubt.

Öffnungsschritt 1

Er ist bereits erfolgt: Schritt 1 bezieht sich auf die Öffnung von Schulen, Kitas und Friseuren ab dem 01. März.

Öffnungsschritt 2

Egal was die Inzidenz sagt: ab Montag (08. März) dürfen Buchhandlungen in Bayern und auch im Rest von Deutschland wieder öffnen. Blumengeschäfte, Gartenmärkte, körpernahe Dienstleistungen, Fahr- und Flugschulen dürfen bundesweit ebenfalls den Betrieb wieder aufnehmen. Das ist in Bayern bereits seit Anfang März der Fall.

Öffnungsschritt 3

Ebenfalls ab Montag, 08. März – allerdings inzidenzabhängig – kann der Einzelhandel wieder öffnen. Das allerdings nur bei einer Inzidenz von unter 50 mit einem Kunden pro zehn oder 20 Quadratmeter (je nach Ladenfläche). Gleiches gilt für Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten. Im Freien dürfen wieder zehn Personen gemeinsam Sport machen – allerdings kontaktlos. Bei einer Inzidenz bis 100 gilt im Einzelhandel „Click & Meet“ – Kunden können also in die Läden, müssen dafür aber einen Termin vereinbaren. Pro Kunden müssen dann 40 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Auch für Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten müssen Termine vereinbart werden. Im Freien dürfen dann maximal zwei Personen gemeinsam kontaktfrei Sport machen – beziehungsweise zehn Kinder.

Öffnungsschritt 4

14 Tage später – also frühestens ab dem 22. März, könnten dann folgende Lockerungen gelten: Bei einer Inzidenz von unter 50 darf die Außengastronomie wieder öffnen. Gleiches gilt für Theater/Konzert- und Opernhäuser und Kinos. Kontaktfreier Sport im Inneren darf wieder betrieben werden, Kontaktsportarten außen sind auch wieder erlaubt. Liegt die Inzidenz ab dem 22. März unter 100, darf die Außengastronomie zwar öffnen – allerdings muss ein Termin gebucht und (beim Zusammensitzen von mehreren Haushalten) ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest vorgelegt werden. Auch der Besuch von Theater, Konzert- und Opernhäusern und Kinos und das Treiben von kontaktfreiem Sport im Inneren und Kontaktsport außen ist mit einem tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest möglich.

Öffnungsschritt 5

Noch einmal zwei Wochen später, frühestens ab dem 5. April, dürfen bei einer Inzidenz unter 50 Freizeitveranstaltungen im Außenbereich mit maximal 50 Teilnehmern stattfinden, genauso wie Kontaktsport innen. Bei einer Inzidenz unter 100 darf der Einzelhandel pro zehn beziehungsweise 20 Quadratmetern einen Kunden einlassen. Kontaktsport außen darf ohne Test betrieben werden, Kontaktsport innen mit Test.

Über weitere Öffnungsschritte wollen Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten dann bei einer neuen Corona-Konferenz am 22. März sprechen. Dann soll es um Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels gehen – vor dem Hintergrund des Testens, Impfens und der Virusmutationen. Bei der nächsten Konferenz soll auch über eine eventuelle Erhöhung der Kinderkrankentage gesprochen werden, sollte der Shutdown erneut verlängert werden.

Weitere Beschlüsse der Konferenz

- Die Homeoffice-Pflicht wird bis zum 30. April verlängert. Bis dahin müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Homeoffice anbieten, wo immer das betrieblich möglich ist. Außerdem müssen die Regeln der Arbeitsschutzverordnung in den Betrieben weiter konsequent umgesetzt werden.

- Hausärzte sollen bereits ab April Corona-Impfungen durchführen können. Außerdem soll der Abstand zwischen der ersten und zweiten Impfung maximal ausgenutzt werden. Bei Biontech bedeutet das: 42 Tage Abstand, bei AstraZeneca sind es zwölf Wochen. Auf diese Weise sollen mehr Menschen erstgeimpft werden.

- Ab Montag, 08. März soll jeder Bürger in Deutschland einmal die Woche einen kostenlosen Corona-Schnelltest erhalten. Die Kosten dafür soll der Bund übernehmen. Der Test soll in Testzentren oder Arztpraxen durchgeführt werden. Ende der Woche will die Bundesregierung mit der Wirtschaft darüber beraten, dass Unternehmen einen Schnelltest pro Woche für ihre Beschäftigten übernehmen sollen. Das Personal in Schulen und Kitas sowie alle Schülerinnen und Schüler sollen ebenfalls pro Präsenz-Woche einen kostenfreien Schnelltest erhalten. Sie sollen im Anschluss eine Bescheinigung darüber erhalten. Sollte ein Schnell- oder Selbsttest positiv ausfallen, muss umgehend ein PCR-Test absolviert werden.

- Es wird eine Taskforce eingerichtet, um Schnelltests zu beschaffen. Flächendeckende Selbsttests sollen im März noch nicht zur Verfügung stehen.

- Für in Not geratene Unternehmen, bei denen bisher keine Corona-Hilfen galten, wird ein Härtefall-Fonds eingerichtet. Dieser wird zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von den Ländern finanziert. Die Details sollen in der kommenden Woche geklärt werden.

- Die Bundesregierung appelliert an die Bürger, weiter von nicht notwendigen Reisen im In- und Ausland abzusehen.

Der komplette Beschluss zum Nachlesen

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