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Estenfeld/Würzburg: Staatsanwaltschaft will psychiatrische Unterbringung für Messerangreifer

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25.07.2022, 14:20 Uhr in Lokales
Der Beschuldigte im Prozess um die Messerattacke vor Gericht in der Weißen Mühle in Estenfeld
Foto: Funkhaus Würzburg

Der Messerstecher von Würzburg soll in einer Psychiatrie untergebracht werden – und das auf unbestimmte Zeit. Das hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer vor dem Würzburger Landgericht am Montagmittag gefordert. Von dem Beschuldigten gehe nach wie vor eine zu große Gefahr aus.

Zum Tatzeitpunkt schuldunfähig

Damit folgt die Staatsanwaltschaft den beiden psychiatrischen Gutachtern: Der Somalier ist laut der Psychiater zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen. Er habe unter einer akuten paranoiden Schizophrenie gelitten – und damit das Unrecht seiner schrecklichen Tat nicht einsehen können. Daher sollte er nicht in einem Gefängnis, sondern in einer forensischen Klinik untergebracht werden. Ohne Behandlung sei der Messerstecher allgemeingefährlich.

Aus Heimtücke und Rache gehandelt

Laut Staatsanwaltschaft habe der Beschuldigte vor allem heimtückisch gehandelt. Seine Opfer seien arg- und wehrlos gewesen und hatten nicht mit einem Angriff gerechnet. Außerdem wollte er sich rächen – an Deutschland, wo er sich jahrelang ungerecht behandelt und von Geheimdiensten verfolgt gefühlt habe. Seine Absicht war es, so viele Menschen wie möglich zu töten, so die Staatsanwaltschaft. Stimmen in seinem Kopf hätten ihm die Tat am 25. Juni 2021 befohlen.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Somalier Mord in drei Fällen, versuchten Mord in sechs Fällen und versuchten Totschlag in vier Fällen sowie gefährliche, schwere und vorsätzliche Körperverletzung vor.

Auch die sieben Vertreter der Nebenkläger schlossen sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Dabei handelt es sich um die Anwälte der Opfer und der Angehörigen.

Urteil am Dienstag erwartet

Am Dienstag plädiert die Verteidigung. Außerdem will das Gericht voraussichtlich bereits das Urteil sprechen. Dann ist klar, ob der Messerstecher dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht wird. Davon ist aber auszugehen.

Damit endet der Prozess noch früher als angesetzt – und zwar am 15. Prozesstag. Ursprünglich geplant waren 27 Verhandlungstage.