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Kitzingen: 3G-Regel tritt in Kraft

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07.09.2021, 05:01 Uhr in Lokales
Das Coronavirus Corona als Darstellung (grün) im Vordergrund das Virus im Hintergrund ein DNA-Strang
Symbolbild: pixabay.com

Am Dienstag tritt im Landkreis Kitzingen der 3G-Grundsatz in Kraft. Der Grund: Der Landkreis lag am Sonntag den dritten Tag in Folge über dem Schwellenwert von 35 – deswegen greifen jetzt mit einem Tag Versatz die verschärften Maßnahmen. Die 3G-Regel erlaubt den Zutritt zu bestimmten Innenbereichen nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Sie gilt in folgenden Bereichen:

  • öffentliche und private Einrichtungen
  • Veranstaltungen
  • Sportstätten, Fitnessstudios
  • Kultur, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten
  • Gastronomie, Hotels
  • Außerschulische Bildung wie Musikschulen, Erwachsenenbildung
  • Hochschulen, Bibliotheken
  • Krankenhäuser
  • Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Ausflugsschiffe, Spielbanken, Reisebusse

Ausnahmen gibt es für Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Schüler gelten als getestet, da sie in den Schulen regelmäßig getestet werden (Nachweis wie Schulausweis erforderlich).

Ausgenommen vom 3G-Grundsatz sind: Privaträume, Handel, ÖPNV, Veranstaltungen unter freiem Himmel bis 1.000 Personen, Gottesdienste, Versammlungen im Sinne Artikel 8 Grundgesetz (z.B. Demonstrationen). Für Schule und Kita gelten bereits die bekannten Sonderregelungen.

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