Kitzingen: 3G tritt wieder in Kraft
Im Landkreis Kitzingen tritt am Sonntag die 3G-Regel wieder in Kraft. Der Kreis lag am Freitag den dritten Tag in Folge über dem Schwellenwert von 35 - deswegen gelten jetzt mit einem Tag Vorlauf die verschärften Maßnahmen. Die 3G-Regel erlaubt den Zutritt zu bestimmten Innenbereichen nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Die 3G-Regel gilt in folgenden Bereichen:
- öffentliche und private Einrichtungen
- Veranstaltungen
- Sportstätten, Fitnessstudios
- Kultur, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten
- Gastronomie, Hotels
- Außerschulische Bildung wie Musikschulen, Erwachsenenbildung
- Hochschulen, Bibliotheken
- Krankenhäuser
- Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Ausflugsschiffe, Spielbanken, Reisebusse
Ausnahmen gibt es für Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Schüler gelten als getestet, da sie in den Schulen regelmäßig getestet werden (Nachweis wie Schulausweis erforderlich).
Ausgenommen vom 3G-Grundsatz sind: Privaträume, Handel, ÖPNV, Veranstaltungen unter freiem Himmel bis 1.000 Personen, Gottesdienste, Versammlungen im Sinne Artikel 8 Grundgesetz (z.B. Demonstrationen). Für Schule und Kita gelten bereits die bekannten Sonderregelungen.