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Mainfranken: Ab Mittwoch 2G-Regel im Handel

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08.12.2021, 05:30 Uhr in Lokales
Einzelhandel Sale
Foto: Funkhaus Würzburg

Ab Mittwoch gilt bayernweit die 2G-Regel im Einzelhandel. Auch in der Region dürfen dann nur noch Geimpfte oder Genesene die Geschäfte betreten.

Als genesen zählt, wer eine Corona-Infektion in den letzten sechs Monaten vorweisen kann. Dazu muss ein positiver PCR-Test mit dem Datum der Infektion und ein negativer Test nach der Entisolierung vorgelegt werden.

Geimpfte müssen ihren digitalen Impfnachweis oder den gelben Impfpass vorzeigen. Zusätzlich zu dem 2G-Nachweis muss jeder Kunde seinen Personalausweis vorzeigen.

Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs. Dazu zählen:

  • Lebensmittelläden und Getränkemärkte
  • Drogerien
  • Reformhäuser
  • Babyfachmärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Optiker und Hörakustiker
  • Tankstellen
  • Zeitungsverkauf und Buchhandlungen
  • Blumenfachgeschäfte
  • Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte
  • Bau- und Gartenmärkte (auch Weihnachtsbaumverkauf)
  • Großhandel