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Mainfranken: IHK kritisiert EU-Lieferkettengesetz

20.12.2023, 05:00 Uhr in Lokales
Das Logo der Industrie- und Handelskammer IHK in Würzburg
Foto: Funkhaus Würzburg

​​Zum ersten Januar tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigen in Kraft – damit fallen auch deutlich mehr mainfränkische Unternehmen unter das Gesetz. Aus Sicht der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (IHK) würden die Unternehmen dadurch mit Auflagen konfrontiert, die kaum noch zu stemmen wären.

​Mit dem Lieferkettengesetz ist die Berichts- und Dokumentationspflicht von Unternehmen deutlich angestiegen, damit also auch der bürokratische Aufwand. Die IHK befürchtet deshalb, dass sich vor allem kleine Unternehmen zurückziehen und woanders investieren könnten, weil die Anforderungen zu hoch sind. Außerdem gaben 93 Prozent der Unternehmen bei einer Umfrage der IHK an, dass die neue Regelung eine erhebliche Mehrbelastung darstellt.

​Grundsätzlich seien einheitlich Regeln für alle europäischen Unternehmen wichtig, diese sollten aber verhältnismäßig und praxistauglich sein, so die IHK weiter.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

​Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, soll dafür sorgen, dass Unternehmen Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten übernehmen. Dazu gehört auch der Schutz vor Kinderarbeit, faire Löhne und der Schutz der Umwelt. Bisher galt das Gesetz für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden, ab Januar sinkt die Grenze dann. ​