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Mainfranken: Nach Glätteunfall – Polizei erinnert an Winterreifenpflicht

25.04.2024, 12:30 Uhr in Lokales
Symbolbild Winterreifen
Foto: unsplash.com

​​Plötzlicher Eis- und Schneeregen, der hat am Mittwochabend einem Unfall auf der A7 bei Estenfeld verursacht. Dabei hatten mehrere Menschen die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren und sich verletzt. Einige hatten auch schon Sommerreifen aufgezogen.

​Das hat die Polizei jetzt zum Anlass genommen, an die Winterreifenpflicht in Deutschland zu erinnern. Es gibt einen bekannten Merksatz, der besagt: Winterreifen von O (Oktober) bis O (Ostern). Das ist allerdings nur eine Faustregel.

​Grundsätzlich gibt es in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht – damit die Pflicht nicht an einen Zeitraum, sondern an das Wetter gebunden. Das bedeutet: kommt ein Wintereinbruch, dann müssen auf dem Auto auch Winterreifen sein. Oder, das Auto muss stehen gelassen werden.

​Wer bei winterlichen Verhältnissen trotzdem mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Leistungskürzungen der Versicherung im Falle eines Unfalls. Denn: es handelt sich dabei um eine grobe Fahrlässigkeit. ​

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