München/Mainfranken: Diese Corona-Regeln gelten ab Mittwoch in der Region
Ab Mittwoch werden bayernweit und damit auch in Mainfranken die Corona-Regeln grundlegend nachgeschärft. Das hat das bayerische Kabinett bereits am Freitag angekündigt. Damit gelten für Ungeimpfte und vor allem in Hotspots künftig enorme Einschränkungen. Das sind die verschärften Maßnahmen im Überblick – diese gelten bis zum 15. Dezember:
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
Für Ungeimpfte treten ab Mittwoch Kontaktbeschränkungen in Kraft. Damit dürfen sich nur maximal fünf Personen aus maximal zwei unterschiedlichen Haushalten treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren werden nicht dazu gezählt.
Ausweitung 2G-Regel
Zutritt haben nur Geimpfte oder Genesene und Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate.
Die 2G-Regelung gilt künftig auch für:
- Körpernahe Dienstleistungen (Friseure, Kosmetikstudios, etc.)
- Hochschulen und außerschulische Bildung (Musikschulen, Volkshochschulen, Fahrschulen, etc.) sowie berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Bibliotheken und Archive
- Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen
Ausgenommen sind:
- Groß- und Einzelhandel (Hier gilt: 10 Quadratmeter pro Kunde)
- Medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen (Fußpflege, Logopädie, Physiotherapie, etc.)
- Prüfungen (hier 3G plus)
- Ungeimpfte 12- bis 17-jährige Schüler. Den Jugendlichen bleibt der Zutritt zu 2G übergangsweise bis Ende Dezember zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten, in der Gastronomie und dem Beherbergungswesen möglich
Ausweitung 2G plus-Regel
Künftig muss auch bei 2G plus eine FFP2-Maske getragen werden – auch am Platz. Zutritt haben nur Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem negativen Corona-Test. 2G plus gilt in folgenden Bereichen:
- Kulturveranstaltungen (Oper, Theater, Konzerte, etc.)
- Sportveranstaltungen (als Zuschauer)
- Messen, Tagungen, Kongresse
- Freizeiteinrichtungen (Zoos, botanische Gärten, Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen, Freizeitparks, Indoorspielplätze, etc.)
- Private und öffentliche Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten (Weihnachtsfeiern, Hochzeiten, Geburtstagen, etc.), soweit diese nicht in der Gastronomie (2G) stattfinden. Bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen gilt die Maskenpflicht nicht am Platz
Daneben wird eine Obergrenze eingeführt. Künftig dürfen nur noch maximal ein Viertel der Zuschauer bzw. Besucher dabei sein.
Sperrstunde ab 22 Uhr
In der Gastronomie wird wieder eine Sperrstunde eingeführt. Die Betreiber dürfen nur noch bis 22 Uhr öffnen.
Nachtgastronomie wird geschlossen
Clubs, Diskotheken und Bars müssen wieder schließen.
Absage Weihnachtsmärkte
Bayernweit werden alle Jahres- und Weihnachtsmärkte abgesagt
Mehr Sicherheit in Schule und Kita
In Schule und Kita wird die Sicherheit weiter erhöht:
- Auch im Schulsport (indoor) müssen die Schüler künftig eine Maske tragen
- Ungeimpfte Beschäftigte müssen sich täglich unter Aufsicht testen
- An Schulen, an denen Lolli-Tests durchgeführt werden, wird ein zusätzlicher Schnelltest am Montagmorgen eingeführt
- Dritte (insbesondere Eltern) dürfen das Schulgelände nur betreten, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind (3G) – außer zur Abgabe oder Abholung der Kindergartenkinder
Hotspot-Regelung: Lockdown bei Inzidenz über 1.000
Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region bei über 1.000 wird alles geschlossen, was unter 2G und 2G plus fällt (Ausnahme: Friseur). Freizeit-, Sport- oder Kulturveranstaltungen sind dann generell nicht mehr erlaubt. Damit wird das öffentliche Leben in Hotspots weitestgehend heruntergefahren.
Dabei gibt es Ausnahmen:
- Schulen und Kitas bleiben geöffnet
- Handel bleibt geöffnet (Hier gilt: 20 Quadratmeter pro Kunde)
- Medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen werden ohne Zugangsbeschränkung weiterhin angeboten
Sinkt die Inzidenz für mindestens fünf Tage unter den Schwellenwert von 1.000, werden die Regeln aufgehoben.