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München/Mainfranken: Lockerung bei der Kontaktdatenerfassung

12.10.2021, 16:45 Uhr in Lokales
Die Luca App als Screenshot in einer Grafik
Grafik: pixabay.com

Ab Freitag entfällt in vielen Bereichen in Mainfranken die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung. Das hat das bayerische Kabinett am Dienstagmittag beschlossen. Damit müssen Kunden und Besucher insbesondere in der Gastronomie und bei kulturellen Veranstaltungen keine persönlichen Daten mehr angeben. Demnach müssen die Kontaktdaten nur noch dort erhoben werden, wo es ein hohes Risiko von Mehrfachansteckungen gibt. Dazu zählen:

  • Alle geschlossenen Veranstaltungen ab 1.000 Personen (innen wie außen)
  • Clubs, Diskotheken, Bordelle und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sowie Lokale oder Bars mit Tanzmusik
  • Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur)
  • Gemeinschaftsunterkünfte (z.B. Schlafsäle in Jugendherbergen oder Berghütten)

Einheitlichere Regel für 3G / 3Gplus / 2G

Zudem wird ab kommenden Dienstag (19. Oktober) die 3G-, 3G plus- bzw. 2G-Regel vereinheitlicht. Künftig gilt die entsprechende Regel nicht länger nur für Besucher oder Kunden, sondern auch für Mitarbeiter mit Kundenkontakt. Das bedeutet: Auch Betreiber, Beschäftigte und Ehrenamtliche müssen die dort jeweils geltenden Impf- Genesenen- oder Testvoraussetzungen erfüllen. Den negativen Testnachweis müssen die betreffenden Mitarbeiter allerdings nur an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche vorlegen.

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