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München/Mainfranken: Übergangsregelung statt Freedom-Day

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15.03.2022, 12:35 Uhr in Lokales
Eine grüne Corona-Virus-Darstellung
Foto: pixabay.com

Am Sonntag soll der bundesweite Corona-Freedom-Day sein. Bayern und damit auch Mainfranken wird aber noch nicht alles komplett umsetzen, sondern eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen. Das hat das Bayerische Kabinett am Dienstag mitgeteilt. Das sind die neuen Regelungen – sie gelten ab Samstag, den 19. März:

Maskenpflicht bleibt bestehen

Die bisherigen Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen – nur nicht in Schulen. Ab Montag wird in Grund- und Förderschulen die Maskenpflicht am Platz aufgehoben. Denn: Dort finden PCR-Pooltestungen statt. In Begegnungsbereichen – wie auf dem Gang – bleibt sie aber bestehen. Eine Woche später (28. März) entfällt die Maskenpflicht dann auch in den 5. und 6. Klassen.

Zugangsbeschränkungen bleiben

Daneben hält Bayern auch an den Zugangsbeschränkungen nach 3G, 2G und 2G plus fest.

Diese Corona-Maßnahmen entfallen:

Einige Lockerungen kommen aber, die auch bundesweit vorgesehen sind. Demnach gibt es ab Samstag keinerlei Kontaktbeschränkungen mehr, auch Kapazitäts- und Personenobergrenzen entfallen. Daneben wird unter anderem auch das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie und das Verbot von Volksfesten und Jahrmärkten aufgehoben. Außerdem darf auf öffentlichen Plätzen wieder gefeiert und Alkohol verkauft werden.

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