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München/Mainfranken: Umfangreiche Corona-Lockerungen ab Sonntag

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03.04.2022, 07:50 Uhr in Lokales
Ein Schüler nimmt seine Maske ab
Foto: pixabay.com

Ab Sonntag entfallen nach zwei Jahren Pandemie bayernweit und damit auch in Mainfranken fast alle Corona-Einschränkungen. Künftig greift der sogenannte Basisschutz – das sind die Regeln im Überblick:

FFP2-Maskenpflicht in bestimmten Bereichen

Im ÖPNV (wie Bus und Bahn) sowie in Heimen und Gesundheitseinrichtungen gilt die FFP2-Maskenpflicht. Dazu zählen unter anderem Krankenhäuser, Arztpraxen, Rettungsdienste sowie Pflegedienste, Pflegeeinrichtungen und Obdachlosen- und Geflüchtetenunterkünfte.

Testpflicht in Schule und Kita

In Schulen und Kitas wird weiter umfangreich getestet – und zwar vorerst bis zu den Osterferien.

Einrichtungsbezogene Testpflicht

Auch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheime sowie Gefängnissen greift eine Testpflicht. Besucher brauchen einen aktuellen, negativen Schnelltest. Das gilt auch Mitarbeiter – außer sie sind geimpft oder genesen: Dann reichen zwei Tests pro Woche.

Zugangsbeschränkungen fallen weg

Sämtliche bisherige Vorschriften werden also gestrichen: So fallen beispielsweise die Zugangsregeln (2G plus, 2G, 3G) in unter anderem Restaurants, Freizeiteinrichtungen oder bei Veranstaltungen weg. Und auch die Maskenpflicht greift an vielen Orten nicht mehr (Handel, Schule, etc.).

Empfehlungen des Freistaats

Daneben empfiehlt der Freistaat weiterhin die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen:

  • Masken in Innenräumen
  • Mindestabstand von 1,5 Meter
  • Hygienekonzepte

Rechtlich vorschreiben kann Bayern das aber nicht mehr. Trotzdem können Einrichtungen (wie Supermärkte oder Gastronomen) über das Hausrecht strengere Regeln für sich erlassen und damit beispielsweise die Maske im Innenraum oder Zugangsbeschränkungen festlegen. Dabei handelt es sich aber um eine individuelle Entscheidung.