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Volkach: Urteil gegen verurteilten Jäger ist rechtskräftig

18.04.2023, 16:00 Uhr in Lokales
Ein Richterhammer liegt auf dem Tisch, ein Paragraphenzeichen ist daneben
Foto: Pixabay.com

​​Das Urteil gegen einen Jäger, der während der Treibjagd einen anderen Jäger durch einen Querschläger erschossen hat, ist rechtkräftig. Demnach muss der 33-Jährige die Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 70 Euro zahlen.

Das Amtsgericht Kitzingen hatte den 33-Jährigen Ende März wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

​Der 33-Jährige hatte während der Treibjagd im vergangenen Jahr auf ein Reh geschossen und das Tier verfehlt. Das Projektil prallte von dem gefrorenen Boden ab und traf Jäger auf seinem benachbarten Hochsitz tödlich. Nach Ansicht des Gerichts, hätte der Mann wissen müssen, dass er in diese Richtung keinen Schuss hätte abgeben dürfen. ​