Würzburg: Berufungsprozess um tödlichen Raser-Unfall – Jugendgericht hält an Strafe fest
2018 hatte ein damals 18-Jähriger einen tödlichen Unfall bei Unterpleichfeld verursacht – jetzt stand er deshalb erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung gegen das erste Urteil eingelegt. Die Jugendkammer bewertet die Tat des Fahranfängers jetzt zwar schwerer, das Strafmaß hat sie allerdings nicht erhöht.
Hintergrund war ein tödliches Autorennen aus dem Jahr 2018. Der Fahranfänger soll auf der Straße von Rimpar in Richtung Unterpleichfeld-Burggrumbach zu schnell unterwegs gewesen sein – mit fast 190 km/h statt der erlaubten 100.
Nachdem er ein Fahrzeug überholt hatte, sei sein Auto dann in einer Kurve in den Gegenverkehr geraten. Hier kollidierte der Wagen mit einem VW-Bus. Die 48-jährige Beifahrerin starb noch am Unfallort, der 18-Jährige und die Fahrerin des VW wurden schwer verletzt.
Das Amtsgericht hatte den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässigen Autorennens verurteilt. Im Berufungsprozess wurde jetzt festgelegt, dass es sich bei der Tat nicht nur um ein fahrlässiges Autorennen gehandelt habe, sondern um ein verbotenenes Autorennen mit Todesfolge.
An der Strafe von acht Monaten Jugendstrafe mit Bewährung hat sich jedoch nichts geändert.
Zusätzlich wurde die Entziehung der Fahrerlaubnis bestätigt, mit einer zusätzlichen Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von drei Monaten. Der Führerschein des Mannes ist bereits seit 2018 sichergestellt.