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Würzburg: Einrichtungsbezogene Impfpflicht – Uniklinik muss 250 Mitarbeiter melden

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16.03.2022, 05:06 Uhr in Lokales
Der Eingang des ZIM/ZOM der Uniklinik Würzburg
Foto: Universitätsklinikum Würzburg

Ab Mittwoch greift bayernweit die Impfpflicht im Gesundheitswesen – also auch am Würzburger Uniklinikum, dem größten Arbeitsgeber in der Region. Sie gilt für alle rund 8.100 Mitarbeiter: Sowohl für Ärzte, das Pflegepersonal, aber unter anderem auch für Reinigungskräfte, das Verwaltungs- und Küchenpersonal.

Laut Uniklinikum seien 97 Prozent der Belegschaft geimpft oder genesen. Das bedeutet aber auch: Die Klinik muss rund 250 Mitarbeiter an das Gesundheitsamt melden, die weder geimpft oder genesen sind oder kein Attest haben, dass sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.

Kommunalunternehmen muss 30 Mitarbeiter melden

Daneben sind unter anderem auch die Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen. Hier arbeiten insgesamt rund 750 Menschen – in der Pflege, der Verwaltung, dem Technischen Dienst und der Reinigung. Die Impf- bzw. Genesenenquote liegt bei 96 Prozent. Demnach muss das Würzburger Kommunalunternehmen 30 ungeimpfte Mitarbeiter an das Gesundheitsamt melden.

Wie geht es weiter?

Sobald die Arbeitgeber die Betroffenen gemeldet haben, schaltet sich das Gesundheitsamt ein. Das Amt gibt den Betroffenen dann die Möglichkeit, eine Impfberatung wahrzunehmen und ihre Entscheidung zu überdenken.

Auf das Beratungsangebot folgt dann – in einem weiteren Schritt – eine Aufforderung zur Vorlage der Nachweise beim Gesundheitsamt. Passiert das nicht, droht den Betroffenen ein Bußgeld – in Höhe von bis zu 2.500 Euro. In letzter Konsequenz dürfen die Ungeimpften dann nicht mehr zur Arbeit kommen.

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