Würzburg: Freispruch für Ordensschwester in Kirchenasyl-Prozess
Das Landgericht Würzburg hat Juliana Seelmann freigesprochen. Die Ordensschwester vom Kloster Oberzell bekommt damit vom Gericht in zweiter Instanz Recht.
Seelmann hatte Frauen Kirchenasyl im Kloster gewährt, um sie vor Abschiebung, Zwangsprostitution und Menschenhandel zu bewahren.
Die Ordensschwester hatte im Juni 2021 zunächst eine sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt vor dem Amtsgericht Würzburg erhalten und dagegen Berufung eingelegt und Freispruch gefordert.
Die Staatsanwaltschaft war ebenfalls in Berufung gegangen und hatte ursprünglich eine härtere Strafe gefordert – diesen Antrag während der Verhandlung am Donnerstag aber zurückgezogen.