Würzburg/Helmstadt: Verwaltungsgerichtshof mahnt zu Trinkwasserschutz
Die Stadt Würzburg hat gegen die Genehmigung einer Mülldeponie bei Helmstadt geklagt. Grund ist, dass diese im geplanten Erweiterungsbereich des Trinkwasserschutzgebiets „Zeller Quellen“ liegt.
Der Verwaltungsgerichtshof in München hat in dem Fall zwar keine Entscheidung getroffen, sich aber deutlich geäußert.
Demnach ist der Verwaltungsgerichtshof gar nicht zuständig. Das Verwaltungsgericht Würzburg muss entscheiden, ob die Deponie für leicht belastete Stoffe zugelassen werden dürfte.
Der Verwaltungsgerichtshof gibt den Würzburger Kollegen aber einige eindeutige Anmerkungen mit auf den Weg. Kern der Aussage: Jede Art von Schäden für das Trinkwasser sind zu vermeiden. Wasser- und damit Gesundheitsschutz gehe vor. Der Verwaltungsgerichtshof rät zudem zu einem Mediationsverfahren. Stadt und Stadtwerke wollen das und lassen damit ihre Klage vorerst ruhen.