Würzburg: Ordensschwester am 14. Juli wieder vor Gericht
Die Würzburger Ordensschwester Juliana Seelmann muss sich am 14. Juli erneut vor Gericht verantworten. Dann beginnt der Berufungsprozess gegen sie, weil sie zwei Frauen Kirchenasyl gewährt hatte.
Der Fall sorgt bundesweit für Aufsehen: Die Schwester des Kloster Oberzell hatte die Frauen aufgenommen, um sich vor Zwangsprostitution und Menschenhandel zu bewahren. Vom Amtsgericht hatte sie dafür eine sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen bekommen. Sie darf in den nächsten zwei Jahren keine Straftat begehen oder wieder Kirchenasyl gewähren und muss 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
Die Staatsanwaltschaft fordert nun in der Berufung eine höhere Strafe, die Ordensschwester will einen Freispruch erwirken.
Ähnlicher Fall für Mönch entschieden
Im Februar hatte das Bayerische Oberste Landesgericht in Bamberg in einem ähnlichen Fall einen Mönch der Benediktinerabtei Münsterschwarzach freigesprochen.
Ordensschwester erhielt Friedenspreis
Schwester Juliana Seelmann war für Engagement für Flüchtlinge 2021 mit dem Friedenspreis ausgezeichnet worden.