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Würzburg: Sicherungsverfahren um Messerstecher könnte im April starten

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04.02.2022, 15:30 Uhr in Lokales
Der Gerichtssaal im Justizzentrum Würzburg
Foto: Funkhaus Würzburg

Das Sicherungsverfahren gegen den Messerstecher von Würzburg soll am 22.04.22 starten. Kommt es zur Hauptverhandlung, könnte die bis August dauern. Insgesamt sind rund 30 Verhandlungstermine geplant. Die Entscheidung des Landgerichts, ob es zu einem Sicherungsverfahren kommt, fällt in den nächsten Wochen.

Eine mögliche Verhandlung kann aber aus Kapazitätsgründen nicht in den Räumen des Landgerichts stattfinden.

Zwei voneinander unabhängige Gutachten waren zu dem Schluss gekommen, dass der mutmaßliche Täter unter einer „paranoiden Schizophrenie“ leidet und zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Das bedeutet nicht, dass er nicht schuldig war, sondern aufgrund der psychischen Erkrankung war er zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage, das Unrecht seiner Taten einzusehen.

Ein klassisches Strafverfahren vor Gericht ist in solchen Fällen nicht vorgesehen, stattdessen gibt es ein Sicherungsverfahren.

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