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Würzburg: Verschärfungen in der Stadt – 3G im Landkreis ab Sonntag

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27.08.2021, 05:08 Uhr in Lokales
Eine Darstellung des Coronavirus in dunkelblau
Symbolbild: pixabay.com

In der Stadt Würzburg gibt es ab Freitag weitere Corona-Verschärfungen. Der Grund: Am Mittwoch lag die Sieben-Tage-Inzidenz den dritten Tag in Folge über dem Schwellenwert von 50. Denn die offizielle Regel besagt: Liegt der Inzidenzwert drei Tage in Folge über 50, treten am übernächsten Tag Änderungen in Kraft.

Die Corona-Maßnahmen:

  • Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte werden verschärft. Es dürfen sich nur noch zehn Personen aus maximal drei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahre, Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.
  • Daneben sind bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen nur noch bis zu 50 Gäste im Freien und 25 Innen erlaubt.
  • Außerdem gilt in der Schule nach den Sommerferien eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht. Generell gilt: Ab einer Inzidenz von 50 herrscht am Sitzplatz Maskenpflicht, auch bei Grundschülern.

Ministerpräsident Markus Söder hat für Dienstag eine neue Verordnung angekündigt. Dann könnten sich diese Regeln wieder grundlegend ändern.

3G-Regel im Landkreis Würzburg

Auch im Landkreis Würzburg treten bald weitere Corona-Maßnahmen in Kraft. Der Landkreis liegt am Freitag den dritten Tag in Folge über dem Schwellenwert von 35. Das Robert-Koch-Institut meldet am Freitag einen Wert von 51,6. Deswegen gilt ab Sonntag die 3G-Regel. Diese erlaubt den Zutritt zu bestimmten Innenbereichen nur für Genesene, Geimpfte oder Getestete. Ein Antigen-Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Kinder unter 6 Jahren sind ausgenommen, ebenso Schüler. Die 3G sind Voraussetzung für:

  • Innengastronomie
  • Beherbergung (Hotels, Pensionen etc.): Test bei Anreise und dann alle 72 Stunden während des Aufenthalts
  • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe (gilt jeweils für Besucher)
  • Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations-, Kultur- und Sportveranstaltungen)
  • Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)

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