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München/Mainfranken: Corona-Beschlüsse des bayerischen Kabinetts

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04.03.2021, 13:41 Uhr in Lokales
Die Corona Lockerungen für den Einzelhandel Unterfranken ab dem 8.März
Grafik: Funkhaus Würzburg

Nach der Bund-Länder-Konferenz zur Corona-Pandemie am Mittwoch hat am Donnerstagvormittag das bayerische Kabinett getagt. Am Mittag ist Ministerpräsident Markus Söder vor die Kameras getreten und hat die Beschlüsse mitgeteilt. Allgemein lässt sich sagen:In Sachen Kontaktbeschränkungen und Öffnungsschritte übernimmt Bayern die Vorgaben des Bundes.Im Privaten bedeutet das: Bei einer Inzidenz von unter 100 dürfen sich zwei Haushalte mit insgesamt maximal fünf Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu. Bei einer Inzidenz von unter 35 dürfen sich drei Haushalte mit insgesamt maximal zehn Personen treffen. Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, gelten die Regeln, die bis 7. März noch aktuell sind: ein Haushalt darf maximal eine Person treffen, außerdem gibt es die Ausgangssperre wieder.

Im Bereich Schulen sieht der Plan in Bayern folgendermaßen aus:

Vor Ostern sollen alle Schüler in die Schule gebracht werden. Deshalb gelten ab dem 15. März folgende Regeln:

Bei einer Inzidenz von unter 50 gilt Präsenzunterricht für die Klassen, die bisher im Wechselunterricht waren (Grundschulen, Förderschulen). Für alle anderen Schüler gilt Wechselunterricht.

Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 gilt Wechselunterricht für alle Schulen und Schulklassen.

Ab einer Inzidenz von 100 gilt: Distanzunterricht für alle mit Ausnahme der Abschlussklassen.

Außerdem sollen Lehrer und Schüler die Möglichkeit zu Selbsttests erhalten: Lehrer können zweimal pro Woche einen durchführen, Schüler ab 15 Jahren einen pro Woche. Bereits jetzt gibt es die Möglichkeit, Selbsttests im Schulalltag durchzuführen. Laut Söder würde das allerdings bisher nur von rund 40 Prozent der Lehrer angenommen.

Im Bereich Kitas sehen die Lockerungen so aus:

- In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 50 herrscht normaler Betrieb.

- Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100 gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Gruppen.

- Bei einer Inzidenz über 100 herrscht Notbetrieb.

Sollte der Inzidenzwert in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt an sieben aufeinanderfolgenden Tagen wieder auf über 100 steigen, dann gilt die Regelung, die bis zum 7. März aktuell ist.

Darüber hinaus erklärte Ministerpräsident Söder, dass die Osterferien in Bayern nicht gekürzt werden. Solche Ideen, die teils aus anderen Bundesländern laut geworden sind, seien in Bayern kein Thema.

Weitere Beschlüsse:

- Von März bis Mai werden pro Monat 12,4 Millionen Selbsttests beschafft. Die Kosten in Höhe von 284 Millionen Euro werden zur Verfügung gestellt. Bis Ende Juni sollen dann 11,5 Millionen Antigen-Schnelltests pro Monat organisiert werden. Dafür stellt der Freistaat 183 Millionen Euro zur Verfügung.

- Bayern hält an der Testpflicht für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen einschließlich Behinderteneinrichtungen fest. Ab einem Inzidenzwert von 100 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt müssen Reihentestungen für die in diesen Einrichtungen Beschäftigten angeordnet werden (mindestens zwei Mal pro Woche).

- Die Quarantäneverordnung nach Reisen wird erweitert. Das bedeutet: Bei der Einreise aus besonders gefährlichen Gebieten beträgt die Quarantäne 14 Tage (statt bisher zehn). Außerdem kann die Quarantäne nicht mehr vorzeitig durch einen negativen Test verkürzt werden.

+++ Hier gibt es die kompletten Beschlüsse zum Nachlesen.+++

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