Schweinfurt: Berufung gegen Strommast-Kletterer ist terminiert

Er war auf einen Strommasten geklettert, wohl um die Sperrung der Kühltürme des AKW Grafenrheinfeld zu verhindern – Jetzt beschäftigt der Fall wieder ein Gericht in Schweinfurt.
Wie bekannt wurde, beginnt das Berufungsverfahrung gegen einen 38 Jahre alten Strommastkletterer am 29. April – dieses Mal ist das Landgericht am Zug.
Das Schweinfurter Amtsgericht hatte den 38-Jährigen im letzten Jahr wegen Hausfriedensbruch zu 80 Tagessätzen a 50 Euro – also insgesamt 4.000 Euro – verurteilt. Dagegen wurden aber Rechtsmittel eingelegt, deswegen muss das Verfahren nun neu aufgerollt werden.
In einem Berufungsprozess könnte eine neue Beweisaufnahme durchgeführt und auch Zeugen gehört werden. Das Ziel: ein Urteil ändern oder aufheben.
Gleichzeitig läuft aber noch ein anderes Verfahren gegen den Angeklagten. Der Kraftwerksbetreiber Preussenelektra fordert von dem 38-Jährigen eine Schadensersatzzahlung – in Höhe von fast 12.000 Euro.
Wie berichtet, soll der Pro-Kernkraft-Aktivist kurz vor der Sprengung der Grafenrheinfelder Kühltürme auf einen Masten im Sperrbereich geklettert sein. So wurde der Sprengungsablauf um etwa eineinhalb Stunden verzögert.




