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Schweinfurt: Revision nach Urteil um Missbrauch an Elfjähriger

11.06.2021, 12:07 Uhr in
Gericht Schweinfurt mtime20210520165938focalnone
Foto: Primaton Schweinfurt

Nach dem Urteil gegen einen 50-Jährigen wegen zweifachen Missbrauchs einer Elfjährigen hat die Verteidigung Revision eingelegt. Das hat das Landgericht Schweinfurt erklärt. Der Mann war vergangene Woche zu zwei Jahren und elf Monaten Haft verurteilt worden. Die Begründung: sexueller Missbrauch und die Verbreitung pornografischer Schriften. Das missbrauchte Mädchen war dem 50-Jährigen von seinem Stiefvater zum Sex angeboten worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die damals Elfjährige an zwei Abenden in seiner Wohnung im Landkreis Schweinfurt missbraucht hatte. Der Stiefvater war während der Taten im Raum und hatte den Missbrauch mit seinem Handy aufgezeichnet.

Der Lebensgefährte der Mutter der damals Elfjährigen hatte auf einer Autobahntoilette einen Zettel des Angeklagten gefunden, mit dem er nach schnellem Sex suchte. Daraufhin bot er seine Stieftochter zum Missbrauch an. Da der 50-Jährige davon ausgegangen war, das Mädchen sei 14 Jahre alt gewesen, wurde er nicht - wie zunächst in der Anklage vorgeworfen - wegen schweren Kindesmissbrauchs belangt. Auf diesen stehen bis zu 15 Jahre Haft.

Die Verteidigung hatte für einen Freispruch plädiert. Lediglich in Bezug auf die Verbreitung pornografischer Schriften hatte sie eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro gefordert. Das dann gefällte Urteil - zwei Jahre und elf Monate Haft - entsprach den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Durch die Revision ist es nicht rechtskräftig.

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