Unterfranken: DGB gibt Tipps zum Ferienjob

Ob Zeitungsaustragen, Botengänge oder im Lager mithelfen - mit dem Start der Sommerferien beginnen viele Jugendliche in der Region auch einen Ferienjob. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Unterfranken erinnert dabei an wichtige Regeln:
Schwere körperliche Arbeiten sind für minderjährige Ferienjobber tabu. Wer jünger als 15 ist, braucht außerdem die Zustimmung der Eltern, um überhaupt arbeiten zu dürfen. Ab 15 Jahren sind bis zu vier Wochen Ferienarbeit im Jahr erlaubt.
Der DGB empfiehlt, die Beschäftigung nur mit einem schriftlichen Vertrag zu beginnen. Und auch beim Ferienjob spielt der Mindestlohn eine Rolle: Er liegt aktuell bei 12,82 Euro pro Stunde. Anspruch darauf haben jedoch nur Volljährige. Der DGB kritisiert das und spricht von einer Benachteiligung Jugendlicher.




