Würzburg: Immer noch Nachfragen bei E-Auto-Parkregelung

Seit fünf Monaten dürfen Autos mit einem E-Kennzeichen bis zu drei Stunden kostenlos in der Würzburger Innenstadt parken. Und dabei kommt es oftmals noch immer zu Nachfragen und Missverständnissen, wie die Stadt auf Nachfrage mitteilt.
Denn: Ein E-Kennzeichen ist kein Freibrief. Auch, wenn E-Autos damit bis zu drei Stunden kostenlos parken können, muss sie die maximale Parkdauer beachten. Bedeutet: Wenn die Höchstparkdauer – wie beispielsweise hinter dem Dom – bei zwei Stunden liegt, dürfen E-Autos dort auch nur zwei Stunden parken.
Zu Beginn der Parkregelung gab es auch bei den Parkhäusern Nachfragen – dort können E-Autos nicht kostenlos parken. Die Regelung gilt nur für öffentliche Parkplätze – Private (wie Supermarktparkplätze, Parkplätze mit Schranken, oder auch der von der Bahn betriebene Parkplatz vor dem Hauptbahnhof) zählen nicht dazu.
Auch in den Landkreisen gibt es mitunter noch Unklarheiten. Die Stadt Kitzingen spricht zum Beispiel davon, dass einige E-Autofahrer vergessen ihr Ticket ins Auto zu legen. Auch wenn E-Autos kostenfrei parken dürfen, brauchen sie trotzdem ein (spezielles) Parkticket.
In Karlstadt im Landkreis Main-Spessart hingegen kommt es bezüglich der Höchstparkdauer nach wie vor zu Missverständnissen. Außerdem dürfen eben auch nur solche Autos kostenfrei parken, die mit einem "E" auf dem Kennzeichen entsprechend ausgewiesen sind - auch dadurch kommt es laut Stadt immer Mal wieder zu Unstimmigkeiten.




