Würzburg / Karlsruhe: BGH hebt Freispruch nach tödlichen Messerstichen am Stift Haug auf

Der Prozess um die tödlichen Messerstiche am Würzburger Stift Haug geht nochmal von vorne los. Der Bundesgerichtshof hat am Mittwochmittag den Freispruch gegen einen heute 24-Jährigen aufgehoben. Er ist der Meinung, dass das Würzburger Landgericht letztes Jahr bei der Beurteilung der Beweismittel Fehler gemacht hat. Damit muss das Würzburger Landgericht neu verhandeln.
Vor rund einem Jahr hatte es den heute 24-Jährigen unter anderem vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Er hatte im September 2023 einen 28-Jährigen mit einem Messer getötet – aus Notwehr, so das Gericht. Staatsanwaltschaft und Nebenklage – also die Vertreter der Familie des Getöteten – waren mit dem Freispruch nicht einverstanden und gingen in Revision. Genau über diese hat am Mittwoch nun der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Prozess vor rund einem Jahr hatte für viel Aufsehen gesorgt. Auch mithilfe zahlreicher Zeugenaussagen konnte kein schlüssiges Bild gezeichnet werden, was an dem Abend genau passiert ist und wie die Situation eskalieren konnte. Deshalb wurde nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ entschieden.
Der BGH sieht das anders. Deswegen hat er den Freispruch wegen Rechtsfehlern in der Beweisführung aufgehoben. Diese würde Lücken aufweisen. Das Würzburger Landgericht habe damit den Zweifelssatz "im Zweifel für den Angeklagten" rechtsfehlerhaft angewendet, entschied der Senat.
Der 24-Jährige bleibt erstmal auf freiem Fuß, so die Würzburger Staatsanwaltschaft auf Nachfrage.






