Anzeige

Würzburg: Ordensschwester und Staatsanwaltschaft fechten Kirchenasyl-Urteil an

09.06.2021, 14:17 Uhr in Lokales
Die Ansicht auf das Justizzentrum in der Ottostraße als Gerichtsgebäude in Würzburg
Foto: Funkhaus Würzburg

Nach der Verurteilung wegen der Gewährung von Kirchenasyl fechten sowohl die Ordensschwester des Klosters Oberzell als auch die Staatsanwaltschaft das Urteil an. Die Angeklagte will einen Freispruch erreichen, die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe. Ob beide Seiten Berufung oder Revision eingelegen werden, haben sie laut Amtsgericht Würzburg noch nicht angegeben.

Die Ordensschwester war letzte Woche verurteilt worden, weil sie zwei geflüchteten Frauen Kirchenasyl gewährt hatte. Nach eigenen Angaben, um die Frauen vor Zwangsprostitution und Menschenhandel zu bewahren. Die 38-Jährige hatte eine Verwarnung erhalten und sollte als Auflage 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Sollte sie in den nächsten zwei Jahren weiteres Kirchenasyl gewähren oder eine andere Straftat begehen, drohen ihr zusätzliche 600 Euro Geldstrafe und ein neues Strafverfahren - so das erste Urteil.

Die Staatsanwaltschaft erklärte: Eine Verwarnung sei laut Gesetz nur möglich, wenn die Ordensschwester einsichtig sei. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass die Frau erneut Kirchenasyl gewähren könnte.

Mehr aus Lokales