Pflegeversicherung 2017 – Änderungen im Überblick

05.01.2017, 10:23 Uhr in Service, Anzeige
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Eine neue Reform startet im Bereich der Pflegeversicherung. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II treten einige Änderungen in Kraft, welches die Pflegeversorgung in Heimen wie auch zu Hause stärken soll. Durch die Einführung von Pflegegraden, sollen Bedürftige in Zukunft Anspruch auf mehr Leistungen haben.

Pflegegrade statt Pflegestufen
Ab dem Jahr 2017 gibt es keine drei Pflegestufen mehr, sondern insgesamt fünf Pflegegrade. Hiermit erfolgt eine Umsetzung, die bereits seit zehn Jahren in Planung stand. Um die Pflegebedürftigkeit in Zukunft besser einschätzen zu können, ist eine solche Umstrukturierung notwendig. Dazu soll es eine Gleichbehandlung von körperlichen und geistigen Einschränkungen geben. Die Pflegegrade gelten ab dem 01.01.2017.

Wozu diese Umstellung?
Die Pflegeversicherung wurde vor 20 Jahren eingeführt und war vor allem auf Personen mit einer körperlichen Einschränkung ausgelegt. Dazu war es notwendig eine Einstufung im Bereich der Pflegebedürftigkeit zu bekommen. Doch im Laufe der Zeit hat sich diese Art von Betrachtung geändert und sie reicht nicht mehr aus, denn besonders die Zunahme von Menschen mit einer Demenzerkrankung hat stark zugenommen. Daher war es dringend notwendig hier eine Veränderung vorzunehmen, um auch geistige Einschränkungen besser erfassen zu können. Durch die Umstellung auf die fünf Pflegegrade ist es einfacher geworden ein Gutachten in Bezug auf geistige und körperliche Gebrechen abzugeben. Durch das neue Verfahren fällt auch ein Anzählen von Minuten zur Ermittlung der Bedürftigkeit weg. Entscheidend ist, wie Selbstständig eine Person ihren Alltag gestalten kann und wie viel zusätzliche Hilfe in Zukunft notwendig ist. Genaue Informationen für eine Planung und Organisation im Alter gibt es auf zuhause-statt-heim.de.

Neues Verfahren bei der Begutachtung
Um die Bedürftigkeit der Pflege einschätzen zu können, ist der Grad der eigenen Selbstständigkeit entscheidend, also wie die jeweilige Person ihr Leben alleine gestalten kann. Für die Gutachter sind dabei sechs verschiedene Bereiche entscheidend:

  • Die kommunikative und auch geistige Fähigkeit
  • Die eigene Mobilität
  • Das Verhalten
  • Die Selbstversorgung
  • Bestehende soziale Kontakte
  • Der Umgang durch Belastungen und Erkrankungen

Für jeden Bereich werden bei der Einschätzung entsprechend Punkte vergeben. Am Ende entscheidet die Gesamtzahl an Punkten wie der Pflegegrad ausfällt. Während der Umstellung vom alten auf das neue Verfahren kommt es zu keiner Verschlechterung.

Wie kommt ein Pflegegrad zustande?
Wer ab dem Jahr 2017 einen Antrag auf einen Pflegegrad stellt, erhält ein persönliches Gutachten. Dies übernimmt der Medizinische Dienst von der Krankenversicherung (MDK). Bei den privaten Versicherten ist die Medicproof GmbH dafür zuständig. Dazu wird der Grad der eigenen Selbstständigkeit genau unter die Lupe genommen, was am Ende zu einer Einstufung der Bedürftigkeit führt. Die Pflegekasse entscheidet dann über eine Genehmigung und die damit verbundenen Leistungen. Wenn bereits in den Jahren zuvor eine Begutachtung erfolgt war, wird kein neues Verfahren erstellt. Es findet lediglich eine Umwandlung von der damaligen Pflegestufe in den neuen Pflegegrad statt.

Durch die Umstellung sollen vor allem Menschen mit geistiger Einschränkung deutlich profitieren und somit mehr Pflegeunterstützung erhalten. Da die neue Pflegereform geschätzt etwa 5 Mrd. Euro mehr an Ausgaben vorsieht, tritt dadurch auch eine Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung in Kraft. Für das Jahr 2017 steht eine Anhebung von 0,2 Prozent auf dann 2,55 Prozent zu Buche. Bei kinderlosen Personen beträgt der Beitragssatz dann 2,8 Prozent. Diese zusätzlichen Einnahmen sollen durch die Umstellung eine Verbesserung der Pflegebedürftigkeit einbringen und für eine gerechtere Einteilung sorgen.