Thema Führungszeugnis – und wofür man es am häufigsten benötigt

28.02.2019, 12:53 Uhr in Service, Anzeige
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Bei guter Führung hat man grundsätzlich in vielen Bereichen des Lebens wesentlich mehr Chancen auf Erfolg und insbesondere auch im Berufsleben. Wer sich in der Vergangenheit etwas hat zu Schulden lassen kommen, wird von diesen Fehlern immer wieder eingeholt. Spätestens dann, wenn ein Führungszeugnis oder gar ein erweitertes Führungszeugnis vom zukünftigen Arbeitgeber für die Bewerbung verlangt wird. Denn Straftaten, die auch schon etliche Jahre vergangen sind und bei denen es zu einem gerichtlichen Urteil kam, bleiben oft ein Leben lang haften. Zwar verjähren sie nach einer bestimmten Zeit und werden demnach auch nicht mehr im polizeilichen Führungszeugnis aufgeführt. Doch verschwinden tun Schandtaten und Jugendsünden niemals aus dem Strafregister. Denn spätestens beim Erweiterten Führungszeugnis finden sie sich wieder. Wofür man eigentlich ein Führungszeugnis benötigt und was dieses beinhaltet, wird hier einmal ausführlich behandelt.

Wo kann man das Führungszeugnis beantragen?

Grundsätzlich in jedem Rathaus der jeweiligen Stadt des gemeldeten Wohnortes und in der Regel im zuständigen Bürgerbüro. Oder auch dem zuständigen Meldeamt, bei dem auch der Personalausweis beantragt wird. Besonders in den Großstädten ist die Beantragung in diesen Verwaltung Gang und Gäbe. Das Führungszeugnis Würzburg beispielsweise, bekommt man wie auch in vielen anderen Städten ausschließlich im Bürgerbüro der Stadt in der Rückermainstraße. Wichtig ist, dass man als Antragsteller mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass und Volljährigkeit das Führungszeugnis beantragt. Das erweiterte Führungszeugnis kann auch direkt beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Online kann das Führungszeugnis ebenfalls in jeder Stadt beantragt werden, denn dies funktioniert Dank des neuen elektronischen Personalausweises und erfolgt auf direktem Weg beim Bundesamt für Justiz.

Die Bestandteile des Führungszeugnisses

Die so genannte reine Weste und Unbescholtenheit ist immer der beste Ausgangspunkt für ein erfolgreiches Berufsleben. Denn desto reiner und ehrlicher man ist, ums größer sind die Chancen auf einen guten Job. Besonders dann, wenn es sich um einen Traumjob handelt, bei dem zum Beispiel Kinder und und Minderjährige betreut werden müssen. Oder auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten und auch bei Vereinen, Sportclubs und Co., bei denen Kinder und Jugendliche in der Obhut Erwachsener Betreuer und Trainer sind. Diese müssen in der Regel sogar ein erweitertes Führungszeugnis vorweisen können. Und das sollte ohne Einträge sein, ansonsten war es das mit diesen Jobangeboten.

Die Bestandteile eines Führungszeugnisse sind also in erster Linie die Person betreffend, ob sie bis dato eine tadellose Vergangenheit aufweisen kann. Der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum und eben der Zusatz: „Ohne Einträge“, sind von großer Bedeutung und dieser eine Satz kann über die Zukunft des Betroffenen im Einzelfall entscheidend sein. Denn sobald auch nur eine Jugendsünde aus alten Zeiten, ein kleiner Diebstahl im Kiosk oder mehr gerichtlich verurteilt wurde, wird er in diesem Zeugnis, in Form des Vermerks: „Mit Einträgen oder mit Eintrag“, vermerkt. Die Skepsis potenzieller Arbeitgeber diesen Einträgen gegenüber, überträgt sich unweigerlich auch auf die betroffen Person, welche sich beispielsweise als Teilzeitkraft im sozialen Bereich bewirbt und somit für ihren zukünftigen Job in ein schlechtes Licht rückt. Diese Verhalten ist menschlich und selbst wenn sich der Betroffene in all den weiteren Jahren nach dem kleinen Ausrutscher sich hat nie wieder etwas zu Schulden lassen kommen hat, wird er denn mit sehr vielen Zweifeln und Vorurteilen sein Leben lang zu kämpfen haben.