Zu hohe Schlüsseldienstrechnung: Bekommen Sie Ihr Geld zurück?

15.01.2021, 14:49 Uhr in Service, Anzeige
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Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit genügt, schon gestalten sich die kommenden Stunden schwierig. Während sich die Gedanken um den harten Arbeitsalltag, den großen Familieneinkauf oder die Sportveranstaltung der Kleinen drehen, ist die Tür ins Schloss gefallen. Problem: Der vergessene Schlüssel! Noch ärgerlicher wird es nur noch, wenn der Schlüsseldienst einen zu hohen Preis für die Rettung veranschlagt. Wie kann dagegen vorgegangen werden?

Menschen in Notlagen sind die Basis zahlreicher Betrugsmaschen. Immerhin lässt sich mit Ängsten und Sorgen reichlich Schindluder treiben. In der Vergangenheit haben sich unseriöse Schlüsseldienste regelmäßig dadurch ausgezeichnet, ihren Kunden viel zu hohe Kosten aufzubrummen, sie möglicherweise sogar zu bedrohen und einzuschüchtern. Da fragt sich, wie weit Schlüsseldienste gehen dürfen und ob das Geld im Zweifelsfall zurückverlangt werden kann.

Diese Kosten sind üblich

Ein seriöser Schlüsseldienst scheut sich nicht, seine Kunden schnellstmöglich über die anstehenden Kosten zu informieren. Bestenfalls lassen sich jene bereits beim telefonischen Auftrag festlegen – oder zumindest per fairer Preisspanne eingrenzen. In der Regel sollten bei der Türöffnung etwa 120 Euro eingeplant werden. Dabei ist eine Fahrtkostenpauschale von rund 40 Euro bereits einkalkuliert.

Höhere Kosten gehen mit erschwerten Bedingungen einher. Dies könnte eine notwendige Türöffnung in der Nacht, am Wochenende oder am Feiertag sein. Vor allem, wenn die Tür im ländlichen Raum oder einer Kleinstadt zugefallen ist. Auch in diesem Fall sind jedoch selten mehr als 200 Euro erwarten.

Wann beginnt die Abzocke?

Die Kosten, die ein Schlüsseldienst veranschlagen darf, sind fließend. Schließlich sind auch die Aufgaben, die er zu bewältigen hat, vielfältig und individuell. Ist die Tür lediglich zu schnell ins Schloss gefallen, kann sie vielleicht ohne Beschädigung geöffnet werden. Anders sieht es aus, wenn das Schloss kaputt ist und gleichzeitig ausgetauscht werden muss.

Doch wenn der Preis weit über dem Durchschnitt liegt, ist die Grenze des Wuchers überschritten. Eine Türöffnung, die ohne triftigen Grund plötzlich mit Unkosten von 800 Euro oder mehr einhergeht, ist rechtlich unzulässig und darf mit hohen Erfolgschancen angefochten werden. Die Mitarbeiter sind offensichtlich darauf aus, die Zwangslage durch ein auffälliges Missverhältnis zum eigenen Vorteil zu nutzen.

Wenn die Rechnung zu hoch ist

Wenn der Schlüsseldienst vor der Tür steht, sind ihm die meisten Auftraggeber ausgeliefert. Deswegen fällt es schwer, eine Rechnung anzufechten, wenn die Leistungen erbracht worden sind. Vorher haben Kunden sehr wohl das Recht, den Auftrag zu kündigen, wenn ihnen der Monteur suspekt oder unseriös vorkommt. Zu bezahlen sind in diesem Fall ausschließlich Anfahrt und die aufgewendete Zeit.

Doch was, wenn die Leistungen erbracht wurden und der Aufwand zu einem überzogenen Preis bezahlt wurde? Sobald der Betrag an den Schlüsseldienst übergegangen ist, kann er nur noch gerichtlich eingeklagt werden. Die Chancen auf einen Erfolg hängen unter anderem davon ab, wie glaubhaft Kunden versichern können, nichts von der ungerechtfertigten Bereicherung gewusst zu haben.

Gute Vorbereitung ist die halbe Miete

Wenn die Tür zugefallen und der Schaden angerichtet ist, fällt es schwer, die Fassung zu bewahren. Aber eben das ist notwendig, wenn der geeignete Schlüsseldienst mit der Problemlösung beauftragt werden soll. Je mehr Informationen vorliegen, desto besser.

Ein seriöser Schlüsseldienst lässt keine Zweifel über die anstehenden Kosten der zu erbringenden Leistungen aufkommen. Er tritt seinen Kosten fair, wie transparent gegenüber und akzeptiert eine Türöffnung zum Festpreis, wenn alle Bedingungen abgesteckt sind. Kleine Abweichungen mögen ob der Anfahrt oder der Durchführung immer noch möglich sein, aber keine plötzliche Vervielfachung des Gesamtpreises.