Was tun, wenn die Insolvenz droht?

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Unternehmer wie Privatleute können schlechte Zeiten durchleben. Auch wenn niemand gerne darüber spricht, ist es manchmal notwendig. Was soll man tun, wenn die Insolvenz droht? Ab wann gilt man als insolvent? Diese und weitere Fragen klären wir jetzt.

Wann spricht man von Insolvenz?

Mit der Insolvenz beschreibt man das Unvermögen eines Unternehmens, seine fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Der Grund sind fehlende Zahlungsmittel. Ebenfalls kann man die Begriffe „Konkurs“ oder „Bankrott“ verwenden.

Sobald der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt, besteht eine Zahlungsunfähigkeit. Sie oder zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit sind mitunter ein Grund dafür, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Ebenso führt eine Überschuldung zur Insolvenz. Was viele nicht wissen, ist, dass Insolvenz nicht nur Unternehmer betrifft. Auch Privatpersonen können insolvent werden.

Von Zahlungsunfähigkeit ist dann die Rede, wenn ein Unternehmen innerhalb von 21 Tagen weniger als 90 % seiner Verbindlichkeiten erfüllen kann. Die drohende Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn ein Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, Rechnungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu begleichen. Von Überschuldung spricht man dann, wenn das Unternehmensvermögen nicht mehr ausreicht, um bestehende Verbindlichkeiten zu decken.

Was tun bei drohender Insolvenz?

Im Gegensatz zu Unternehmen müssen Privatpersonen keinen Insolvenzantrag stellen. Wenn innerhalb von 3 Wochen kein Insolvenzantrag gestellt wird, kann das als Insolvenzverschleppung gezählt werden, was strafbar ist. Somit sollten Unternehmen, die zahlungsunfähig oder überschuldet sind, dringend Insolvenz anmelden.

Wer ein Insolvenzverfahren beantragt, bekommt die Möglichkeit, ein Schuldenbereinigungsverfahren sowie eine Sanierung zu durchlaufen. Auf diese Weise sollen die Schulden abbezahlt werden. Durch eine Insolvenz Auktion werden unter anderem Maschinen, Anlagen und vieles Weitere versteigert. Dies erfolgt meist durch den Insolvenzverwalter.

Nachdem der Antrag gestellt wurde, muss das Amtsgericht zunächst überprüfen, ob genug Unternehmenswerte vorhanden sind, damit die Kosten des Verfahrens gedeckt werden können. Wenn das nicht der Fall ist, kann der Antrag auf Insolvenz auch abgelehnt werden, sodass das Unternehmen aufgelöst wird.

Gibt es ausreichend Unternehmenswerte oder besteht die Voraussicht, dass sie durch eine vorläufige Insolvenz erwirtschaftet werden können, bestimmt das Gericht einen Insolvenzverwalter und das Verfahren beginnt. Nun macht sich der Verwalter innerhalb von 3 Monaten ein Bild von der wirtschaftlichen sowie rechtlichen Situation. Anschließend werden Entscheidungen wie eine mögliche Sanierung getroffen.

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