Acht Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung – dieses Urteil hat das Landgericht Schweinfurt wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verhängt. Der 53-jährige Angeklagte hatte ab 2018 mehrere Kinder missbraucht. Zudem ist der Mann einschlägig vorbestraft: er saß wegen Missbrauchs schon in Haft und hätte sich Kindern nicht mehr nähern dürfen.
Sicherungsverwahrung bedeutet, dass der Angeklagte nach Verbüßung seiner Haft nicht auf freien Fuß kommt, um die Allgemeinheit vor ihm bzw weiteren Taten zu schützen.

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