Arbeitsschutz: Deutschland im europäischen Vergleich nur Mittelmaß

27.02.2015, 11:31 Uhr in Service, Anzeige
Rainer Sturm / pixelio.de

Die europaweite Unternehmenserhebung ESENER–2, welche von der Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz veröffentlicht wurde, gibt Aufschluss über den deutschen Arbeitsschutz.

In nur 60,36 Prozent der deutschen Unternehmen gibt es eine allgemeine Gesundheits- und Sicherheitsberatung. Zum Vergleich: In Italien beträgt der Anteil 86,44 Prozent (Quelle: Europäische Unternehmenserhebung über neue und aufkommende Risiken (ESENER)).

Ein Blick auf die Grafik zeigt, dass einige wirtschaftlich starke Länder relativ schlecht dastehen, dazu gehören unter anderem Frankreich und die Schweiz.

Die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen hinsichtlich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes 89,68 Prozent der deutschen Firmen wichtig. Hier herrscht europaweite Einheit, da in keinem der Länder der Anteil unter 60 Prozent liegt. Nur mittelmäßig schneidet Deutschland bei der Frage ab, ob die Unternehmen Informationen zu firmeninternen Diensten für Sicherheit am Arbeitsplatz und Gesundheitsschutz besitzen (45,15 Prozent). Spitzenreiter ist in diesem Bereich Rumänien mit 77,13 Prozent.

Daten über die Entwicklungen im Bereich Gesundheits- und Arbeitsschutz

Der deutsche Staat bemüht sich seit Jahren, das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz an die Unternehmen im Land zu bringen. Wie der Unfallverhütungsbericht Arbeit – Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2013 zeigt, gab es 2013 folgende Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:

2013gegenüber 2012Erwerbstätige39.618 Mio.+1,1 %Meldepflichtige Arbeitsunfälle959.143–1,1 %Tödliche Arbeitsunfälle606–10,5 %Meldepflichtige Wegeunfälle187.971+5,2 %Tödliche Wegeunfälle326–19,1 %

Bund, Länder sowie Unfallversicherungsträger riefen die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) im Jahr 2008 ins Leben. Ziel war es, die deutsche Arbeitsschutzlandschaft grundlegend zu verändern. Die drei Organe kooperieren miteinander und koordinieren diverse Präventionsaktivitäten, damit Deutschlands Arbeitsplätze langfristig sicherer und wettbewerbsfähiger werden.

Wenn Neuregelungen den Arbeitsschutz unnötig erschweren

Die GDA scheut sich dabei nicht, sich in die Politik einzumischen. Kürzlich bekannte sich die Organisation zur neuen Arbeitsstättenverordnung, die laut BDA eine bürokratische Mehrbelastung herbeiführen würde.

Die geplanten Neuregelungen zum Arbeitsschutz verärgern aber auch junge Unternehmen. Florian Nöll, Chef des Bundesverbandes Deutscher Start-ups, teilt die Meinung der BDA. „Das Bundeskabinett hat im Dezember umfassende Maßnahmen zum Bürokratieabbau angekündigt und insbesondere Gründern dabei große Versprechungen gemacht“, so Nöll. Nach der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung scheint es sich um einen weiteren Vorsatz für das neue Jahr zu handeln, welchen man laut Nöll nicht ernst meine.

Die Verordnung zur AÌnderung von Arbeitsschutzverordnungen sind in diesem Dokument (PDF; 1,2 MB) einzusehen. Einige Auszüge:

  • selten aufgesuchte Archive in Unternehmen sollen künftig eine bestimmte Temperatur besitzen
  • selbst Sanitärräume sollen mit Fenstern ausgestattet sein

Arbeitsschutz in der Praxis: Nachholbedarf in der Altenpflege

Dass die strengen Regelungen der Bundesregierung nicht ganz unbegründet sind, zeigt eine aktuelle Befragung hinsichtlich des Arbeitsschutzes in der Arbeitspflege (PDF; 499 KB). Pflegeheimbetreiber sollen nur begrenzte Möglichkeiten haben, das Verletzungsrisiko ihrer Mitarbeiter wirkungsvoll zu reduzieren.

58,9 Prozent der 336 befragten Mitarbeiter aus der Altenpflege haben sich bereits mit einem spitzen oder scharfen medizinischen Instrument verletzt. 94,1 Prozent der Befragten ist bekannt, dass durch eine Schnitt- oder Stichverletzung zur Übertragung von Infektionskrankheiten wie HIV, Hepatitis B oder C kommen kann. Das ist dann problematisch, wenn man betrachtet, wie viele Patienten ein Mitarbeiter aus dem Bereich Altenpflege pro Schicht durchschnittlich betreut:

  • mehr als 60 Pflegebedürftige (4,93 %)
  • 51 – 60 Pflegebedürftige (1,32 %)
  • 41 – 50 Pflegebedürftige (5,90 %)
  • 31 – 40 Pflegebedürftige (16,78 %)
  • 21 – 30 Pflegebedürftige (29,94 %)
  • 11 – 20 Pflegebedürftige (26,23 %)
  • 1 – 10 Pflegebedürftige (14,80 %)

Durch einen kleinen Schnitt können leicht bis zu 30 Pflegebedürftige einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt werden. Damit es gar nicht erst dazu kommt, sollten Mitarbeiter aus dem Bereich der Altenpflege aber auch jeder anderen Branche mit passender Arbeitsschutzkleidung ausgestattet sein. Diese ist, wie man hier bei SETON sieht, inzwischen mehr als umfangreich: Es gibt zahlreiche Produkte für Erste Hilfe und Hygiene sowie Produkte für den persönlichen Schutz.

Arbeitsschutz erhöht die Moral des Mitarbeiters

Mitarbeiter, die bei schönem und schlechtem Wetter draußen arbeiten, die ein Unternehmen repräsentieren oder mit gefährlichen Chemikalien hantieren, müssen in der Regel spezielle Arbeitskleidung tragen. Doch Arbeitskleidung ist weit mehr als eine Kleidung, die man gezwungen ist, zu tragen.

Es ist die Aufgabe des Arbeitnehmers, eine Arbeitskleidung zu wählen, die nicht nur zu den Anforderungen des Unternehmens passt, sondern auch zu den Mitarbeitern, die sie tragen. Berufsmode hat längst einen Stellenwert angenommen, der nicht mehr zu vernachlässigen ist. Das bedeutet, dass sich der klassische Blaumann nicht mehr zwingend im Repertoire des Arbeiters befinden muss. Längst wurde er durch Arbeitshosen, Jacken und Shirts in den Farben und mit dem Logo des Unternehmens abgelöst. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihren Angestellten eine Berufskleidung auszuwählen, die nicht nur modisch attraktiv ist, sondern auch atmungsaktive, hochwertige Materialien besitzen, die schützen und angenehm zu tragen sind. Solche Kleidung tragen Mitarbeiter gerne und mit Stolz. Das wiederum kommt dem Unternehmen zugute, schließlich sind zufriedene Mitarbeiter ein Marketinginstrument, auf das man nicht verzichten möchte.

Bei der Wahl der Arbeitskleidung sollten Unternehmer allerdings die gesetzlichen Normen nicht außer Acht lassen. In vielen Berufen ist die Art der Schutz- und Arbeitskleidung gesetzlich genormt. Das bedeutet aber nicht, dass die Kleidung nicht ebenso modisch sein kann. Unternehmer müssen für eine hochwertige Arbeitskleidung auch keine großen Summen ausgeben. Wichtig ist es, dass sie das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis finden.