Corona: Zahlen und aktuelle Regeln

- Hospitalisierungsrate (= hospitalisierte Fälle pro 100.000 Einwohner): 4,2
- Hospitalisierte Covid-Patienten in den letzten 7 Tagen in Bayern: 546 (-20,9 %)
- Corona-Intensivpatienten aktuell in Bayern: 144 (-13,8 %)
Die aktuellen Corona-Regeln:
- FFP2-Maskenpflicht in bestimmten Bereichen: im ÖPNV, in Arztpraxen, Krankenhäusern, ambulante Pflegedienste, Behinderteneinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdiensten sowie in Obdachlosenunterkünften, etc.
- Einrichtungsbezogene Testpflicht: In Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Gefängnissen, Psychiatrien, etc.
Dabei handelt es sich um die bayernweiten Basisschutzmaßnahmen.
Die aktuellen Corona-Empfehlungen:
- Masken in Innenräumen
- Mindestabstand von 1,5 Meter
- Hygienekonzepte
Hinweis: Einrichtungen (wie Supermärkte, Ämter, etc.) können über das Hausrecht strengere Regeln für sich erlassen und beispielsweise die Maske im Innenraum oder Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2G plus) festlegen. Dabei handelt es sich aber um eine individuelle Entscheidung.
Alle ausführlichen Regeln & Empfehlungen im Detail: Siehe unten.
Achtung: Die Corona-Zahlen werden am Wochenende und an Feiertagen nicht aktualisiert, da das LGL (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) die Werte an diesen Tagen nicht an das Robert-Koch-Institut übermittelt. Zwischen Samstag und Dienstag gibt es daher keine veränderten Fallzahlen.
Die aktuellen Sieben-Tage-Inzidenz-Werte in Mainfranken:
STADT WÜRZBURG
LKR. WÜRZBURG
LKR. KITZINGEN
LANDKREIS MAIN-SPESSART
LKR. SCHWEINFURT
STADT SCHWEINFURT
DEUTSCHLAND
Quelle: RKI & LGL Bayern. Letztes Update: 20.05.2022 - 05:37 Uhr. Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr
Die aktuellen Corona-Regeln in Bayern
Im ÖPNV (wie Bus und Bahn) sowie in Heimen und Gesundheitseinrichtungen gilt die FFP2-Maskenpflicht. Dazu zählen unter anderem: Krankenhäuser, Arztpraxen, Rettungsdienste sowie Pflegedienste, Pflegeeinrichtungen, Tageskliniken, Obdachlosen- und Geflüchtetenunterkünfte.
Ausnahmen FFP2-Maskenpflicht:
- Kinder bis zum 6. Geburtstag müssen keine Maske tragen
- Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Maske tragen
- Personen, die glaubhaft machen können, dass sie aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, müssen sie nicht tragen – durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses
Auch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheime, Psychiatrien, Heimen der Jugendhilfe sowie Gefängnissen greift eine Testpflicht. Besucher brauchen einen aktuellen, negativen Schnelltest. Das gilt auch Mitarbeiter – außer sie sind geimpft oder genesen: Dann reichen zwei Tests pro Woche.
Die aktuellen Corona-Empfehlungen in Bayern
Der Freistaat empfiehlt in Innenräumen (Supermarkt, Veranstaltungen, Geschäfte, Schule, etc.) eine Maske zu tragen und ausreichend zu lüften.
Der Freistaat empfiehlt, zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und sich die Hände regelmäßig zu desinfizieren.
Der Freistaat empfiehlt für Betriebe, Einrichtungen, Angebote und Veranstaltungen mit Publikumsverkehr, Hygienekonzepte zu erstellen (Desinfektionsmittel bereitstellen, unnötige Kontakte vermeiden).
Hinweis: Einrichtungen (wie Supermärkte, Ämter, etc.) können über das Hausrecht strengere Regeln für sich erlassen und beispielsweise die Maske im Innenraum oder Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2G plus) festlegen. Dabei handelt es sich aber um eine individuelle Entscheidung. Für Schulen gilt das aber nicht.