Corona: Zahlen und aktuelle Regeln

- Hospitalisierungsrate (= hospitalisierte Fälle pro 100.000 Einwohner): 7,7
- Hospitalisierte Covid-Patienten in den letzten 7 Tagen in Bayern: 1.014 (+16,7 %)
- Corona-Intensivpatienten aktuell in Bayern: 131 (-0,8 %)
Achtung: Die Corona-Zahlen werden am Wochenende und an Feiertagen nicht aktualisiert, da das LGL (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) die Werte an diesen Tagen nicht an das Robert-Koch-Institut übermittelt. In der Regel gibt es daher zwischen Samstag und Dienstag keine veränderten Fallzahlen.
Die aktuellen Sieben-Tage-Inzidenz-Werte in Mainfranken:
STADT WÜRZBURG
LKR. WÜRZBURG
LKR. KITZINGEN
LANDKREIS MAIN-SPESSART
LKR. SCHWEINFURT
STADT SCHWEINFURT
DEUTSCHLAND
Quelle: RKI & LGL Bayern. Letztes Update: 31.01.2023 - 05:22 Uhr. Alle Angaben ohne Gewähr.
Die aktuellen Corona-Regeln in Bayern
Es besteht keine Isolationspflicht mehr für infizierte Menschen.
Dennoch gilt:
- Wer krank ist (also positiv mit Symptomen) soll zu Hause bleiben.
- Wer positiv getestet ist muss außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske tragen.
Fernverkehr
Wer mit dem Fernzug (wie ICE) oder dem Fernbus unterwegs ist, muss noch bis zum 2. Februar eine Maske tragen. Das betrifft alle, die älter als 14 Jahre alt sind - sie müssen eine FFP2-Maske tragen.
Gesundheitseinrichtungen und Heime
In vielen Gesundheitseinrichtungen und Heimen gilt die FFP2-Maskenpflicht. Dazu zählen unter anderem Krankenhäuser Arztpraxen und Tageskliniken sowie Pflegeeinrichtungen. Ab 1. Februar fällt die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen, weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen und für Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Weiter bestehen bleibt die FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen bis zum 7. April.
Ausnahmen Maskenpflicht:
- Kinder bis zum 6. Geburtstag müssen keine Maske tragen
- Personen, die glaubhaft machen können, dass sie aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, müssen sie nicht tragen – durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses
In Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheime, Psychiatrien, Heimen der Jugendhilfe sowie Gefängnissen greift eine Testpflicht. Besucher brauchen einen aktuellen, negativen Schnelltest. Das gilt auch Mitarbeiter – außer sie sind geimpft oder genesen: Dann reichen zwei Tests pro Woche.
Getesteten Personen stehen gleich:
- Kinder bis zum 6. Geburtstag
- noch nicht eingeschulte Kinder
Die aktuellen Corona-Empfehlungen in Bayern
Der Freistaat empfiehlt in Innenräumen (Supermarkt, Veranstaltungen, Geschäfte, Schule, etc.) und im ÖPNV (Bus & Straßenbahn) eine Maske zu tragen und ausreichend zu lüften.
Der Freistaat empfiehlt, zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und sich die Hände regelmäßig zu desinfizieren.
Der Freistaat empfiehlt für Betriebe, Einrichtungen, Angebote und Veranstaltungen mit Publikumsverkehr, Hygienekonzepte zu erstellen (Desinfektionsmittel bereitstellen, unnötige Kontakte vermeiden).
Trotz des Wegfalls der Isolationspflicht sollten kranke Personen zu Hause bleiben, um andere Menschen zu schützen. Das gilt nicht nur für Corona, sondern auch für andere ansteckende Krankheiten wie Grippe oder grippale Infekte.