Firmenwagen und Steuererklärung

17.08.2021, 10:43 Uhr in Service, Anzeige
Auto Firmenwagen service pixabay com

Firmenwagen sind nach wie vor eine Art Statussymbol und als Arbeitnehmer ist man sehr geneigt, dieses Privileg auch zu nutzen, sofern es möglich ist. Dafür sprechen die 5,2 Millionen gewerblich zugelassenen Fahrzeuge auf deutschen Straßen. Nichtsdestotrotz gibt es viele Arbeitnehmervorgaben und -pflichten über die man sich im Vorfeld bewusst sein sollte sowie bestimmte Vergünstigungen, aber auch finanzielle Verpflichtungen. Nachfolgend erfahren Sie, was ein Firmenwagen für Ihre Steuererklärung bedeutet und welche Vor- sowie Nachteile dieser mit sich bringen kann.

Wie wirkt sich ein Firmenwagen auf die Steuererklärung aus?

Im Fachjargon spricht man von einem Dienstwagen als einem geldwerten Vorteil. Dazu zählen beispielsweise auch andere (Sach-)Leistungen des Arbeitgebers wie Rabatte im Fitnessstudio oder kostenlose Mittagessen. Diese müssen in jedem Fall gegenüber dem Finanzamt kenntlich gemacht und in seiner tatsächlichen Höhe (ab einer Höhe von 44 Euro) versteuert werden. Hierbei gibt es zwei Varianten: Der Arbeitgeber führt einen pauschalen Steuersatz (1-Prozent-Regelung) ab oder der entsprechende Betrag wird auf das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers angerechnet, wovon dann entsprechende Abzüge abgehen (Fahrtenbuch).
Am beliebtesten unter den Arbeitnehmenden ist die erste Option – vor allem, wenn der Firmenwagen auch privat stark genutzt wird. Kurz gesagt wird hierbei ein Prozent des KFZ-Bruttolistenpreises als Grundlage herangezogen, wovon 1 Prozent monatlich vom Gehalt abgezogen wird. Der Arbeitgeber übermittelt diese Zahlen zwar automatisch – nichtsdestoweniger sind die Kilometer des Arbeitsweges in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Eine Besonderheit bzw. Ausnahme dieser Regel ist die 0,25-Prozent-Regelung. Diese wird auf vollelektrische und in manchen Fällen auch auf Hybridfahrzeuge angewendet, weswegen viele Unternehmen bei Neuzulassungen vermehrt darauf setzen.

Lohnt sich ein Firmenwagen?

Trotz der Annehmlichkeiten, die durch einen Firmenwagen zu erwarten sind, sollte man vor dieser Entscheidung in Ruhe die Vor- und Nachteile sacken lassen. Die Vorteile sind:

  • Der Arbeitgeber übernimmt in den meisten Fällen alle laufenden Kosten wie Versicherung und Wartungen – lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.
  • Sie können als Mitarbeiter unter Umständen die Pendlerpauschale geltend machen.
  • Klären Sie ab, ob Sie das Auto auch privat nutzen dürfen – das kann unter Umständen ein großer Vorteil sein.

Mögliche Nachteile sind:

  • Der auszubezahlende Nettolohn wird geringer, da geldwerte Leistungen entsprechend abgezogen werden.
  • Wer zwar privat fährt, aber weniger als zur Arbeit, sollte ein Fahrtenbuch führen. Da dieses sehr detailliert sein muss, ist damit ein erhöhter Aufwand verbunden.

Sollten Sie also die Möglichkeit haben, einen Firmenwagen zu erhalten, sollten Sie diese Hinweise berücksichtigen und sich genau überlegen, ob es sich finanziell für Sie lohnt. Grundsätzlich können Arbeitgeber wählen, aber sie müssen ihre Entscheidungen sorgfältig abwägen. Nutzen Sie dafür zum Beispiel auch kostenfreie Online-Rechner. Auch wenn die Ergebnisse aufgrund unterschiedlicher Krankenkassenprämien möglicherweise nicht zu 100 Prozent stimmen, bieten sie Ihnen dennoch den notwendigen Entscheidungsspielraum. Achten Sie dabei auf einen detaillierten Arbeitsvertrag oder eine entsprechende Zusatzvereinbarung. Das schafft klare Regeln und beseitigt letztendlich mögliche Unklarheiten.

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