Immer wieder Unfälle mit Gefahrguttransporten – auch in Deutschland

22.01.2019, 10:49 Uhr in Service, Anzeige
Highway 3392100 960 720
pixabay.com

Auf Deutschlands Straßen, Schienen, Luft- und Wasserwegen lauern so einige Gefahren. Nicht nur, dass der Verkehr im allgemeinen zahlreiche Gefahren beinhaltet, besondere Vorsicht gilt für Gefahrguttransporte. Anfang des Jahres, am 2. Januar, verlor die „MSC Zoe“ (eines der größten Containerschiffe weltweit) auf der Strecke von Antwerpen nach Bremerhaven insgesamt 291 Container, darunter auch zwei mit Gefahrgut. Heute, knapp zwei Wochen später läuft ein Gefahrgut-Tanker vor Cuxhaven auf Grund. Dabei müssen gerade in Deutschland zahlreiche gesetzliche Bestimmungen bei Gefahrguttransporten eingehalten werden, um genau solche Unglücke zu verhindern.

Was sind Gefahrgüter?

Als Gefahrgüter bezeichnet man Stoffe und Gegenstände, welche aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes, im Zusammenhang mit Lagerung und Transport, Gefahren für die öffentliche Sicherheit / Ordnung, die Allgemeinheit, Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren oder Sachen darstellen können. Der Umgang mit Gefahrgütern im Verkehr ist national sowie international streng geregelt. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder auch als Straftat geahndet werden. Gefahrgüter werden allgemein in Gefahrgutklassen nach ihren Gefährlichkeitsmerkmalen eingeteilt. Umgangssprachlich wird hier von „ADR-Klassen“ geredet. In Deutschland existieren derzeit 9 Gefahrgutklassen:

  • Klasse 1: Explosive Stoffe
  • Klasse 2: Gase und gasförmige Stoffe
  • Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
  • Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe
  • Klasse 5: Entzündend wirkende Stoffe
  • Klasse 6: Giftige Stoffe
  • Klasse 7: Radioaktive Stoffe
  • Klasse 8: Ätzende Stoffe
  • Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Welche gesetzlichen Vorgaben müssen beim Transport eingehalten werden?

In einer hoch industriellen Gesellschaft werden Gefahrgüter sehr häufig verwendet. Sowohl per LKW, Schiff, Zug oder Flugzeug werden jeden Tag teils hochgefährliche Stoffe von A nach B transportiert. Kleinstmengen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch mit dem PKW transportiert werden. Bei dem Transport von gefährlichen Gütern ist es besonders wichtig, Leben und Gesundheit von Mensch und Tier zu schützen sowie Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden. In Deutschland bilden das Gesetz zur Beförderung gefährlicher Güter (GGBgfG) sowie die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt (GGVSEB) die rechtlichen Rahmenbedingungen für Gefahrguttransporte und bieten. Nicht jeder ist dazu berechtigt Gefahrgut zu transportieren. In den allermeisten Fällen werden Gefahrguttransporte durch spezialisierte Speditionen durchgeführt. Diese muss sicherstellen, dass der Fahrer über die notwendigen Qualifikationen (etwa einen ADR-Schein) verfügt. Weitere Informationen hierzu findet man unter folgendem Link zum Thema Gefahrstofflagerung und Gefahrguttransport bei VS Logistics.

Klare Kennzeichnung

Ein Gefahrguttransport muss immer eindeutig als solcher erkennbar sein, sodass alle an dem Transport Beteiligten, Fahrer aber auch Rettungskräfte genau wissen, welche Gefahrgüter transportiert werden. Hierfür werden Warntafeln, Zeichen oder Aufkleber verwendet, die internationale Gültigkeit besitzen. Zudem müssen, falls erforderlich weitere Ausrüstungsgegenstände (Besen, Abdeckungen, Schutzmasken, Schutzanzüge) mitgeführt werden.

Man sieht also, dass Gefahrguttransporte sehr stark reglementiert sind. Trotz all der Sicherheitsvorkehrungen kommt es leider immer wieder zu Unfällen mit Gefahrgütern, welche oft vermieden werden können, wenn man die gesetzlichen Vorgaben einhält. Neben den eingangs erwähnten Schiffsunfällen kommt es auch auf Deutschlands Straßen regelmäßig zu Unfällen bei Gefahrguttransporten, bei denen Teile der gefährlichen Fracht auch austreten. Was mit den zwei mit Gefahrgut geladenen Containern der „MSC Zoe“ geworden ist und um welche Stoffe es sich dort überhaupt handelt, steht bislang noch nicht fest. Aus dem in der Elbe auf Grund gelaufenen Tanker sollen ersten Erkenntnissen nach bislang keine Schadstoffe ausgetreten sein, er hat insgesamt 9000 Tonnen Gefahrgut der Klasse 3 geladen.