Lärmbelästigung durch Nachbarn: Was kann man tun?

22.03.2022, 11:53 Uhr in Service, Anzeige
Lärm Ruhestörung - pixabay.com
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Permanente Erreichbarkeit, Stress im Beruf und Termindruck prägen unseren heutigen Alltag. Nur mit ausreichend Ruhepausen und Schlaf sind wir den Anforderungen des modernen Lebens gewappnet. Umso ärgerlicher ist es, wenn Nachbarn gesetzliche Ruhezeiten nicht wahren und die Ruhepause ins Wasser fällt. Lärm ist nämlich nicht nur störend, sondern kann im wahrsten Sinne des Wortes krank machen. Doch wann genau spricht man von einer Ruhestörung und was kann man dagegen unternehmen?

Wie ist eine Ruhestörung definiert?

Jede Kommune oder Landesregierung definiert diesen Begriff für sich neu und setzt eigenständig gesetzliche Ruhezeiten fest. Ein Zuwiderhandeln wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und kann je nach Ausmaß ein hohes Bußgeld nach sich ziehen. Spezifisch sind die Regelungen im Landesimmisionsschutzgesetz verfasst. Weitere Informationen über lokale Regelungen lassen sich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung erfragen. Als grober Richtwert gelten folgende Zeiträume als Ruhezeiten:

  • Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr
  • Ganztägige Ruhe an Feier- und Sonntagen

Neben gesetzlichen Regelungen spielen natürlich auch die eigenen Hausregeln im Falle eines Mietverhältnisses eine Rolle. Je nach Hausordnung ist eine zusätzliche Mittagsruhe, meist zwischen 13 Uhr und 15 Uhr, Bestandteil der Ruhezeiten. Während der Ruhezeiten darf die Geräuschentwicklung maximal normale Zimmerlautstärke betragen. Diese beträgt tagsüber 40 Dezibel, nachts liegt sie bei 30 Dezibel. Je nach baulichen Gegebenheiten kann ein Akustikbild Räume mit schlechter Akustik optimieren und ein Nachhallen verhindern. Somit verringert sich der Geräuschpegel zum Vorteil der Raumakustik.

Welche Aktivitäten gelten als Ruhestörung?

Ob es sich um eine konkrete Regelverletzung oder um eine nicht hinzunehmende Ruhestörung handelt, ist letztlich nicht nur von der Lautstärke und Uhrzeit abhängig. Für sogenannte sozialadäquate Aktivitäten gelten Sonderregeln. Die Ausführung dieser Tätigkeiten ist auch innerhalb der Ruhezeiten erlaubt. Zu diesen Lärmquellen gehören etwa eine Dusche, Haustier- sowie Kinderlärm, Wäschewaschen oder Staubsaugen.

Was kann ich gegen eine Ruhestörung unternehmen?

Grundsätzlich macht es Sinn, vor dem Einschalten des Vermieters oder Ordnungsamtes den Kontakt zur lärmverursachenden Person herzustellen. Im Falle eines hellhörigen Wohnkomplexes kann es Sinn machen, den Nachbarn höflich auf die Ruhezeit hinzuweisen. Im Falle einer fortschreitenden Lärmbelästigung stellt die Hausverwaltung sowie der Vermieter die ersten Ansprechpartner dar. Ein Lärmprotokoll kann hilfreich sein und verleiht der Beschwerde Nachdruck. Nicht immer sind Vermieter gewillt, etwas an der aktuellen Situation zu verändern. Im Falle einer akuten Lärmbelästigung, etwa im Falle lauter Musik in der Nacht, kann das Ordnungsamt sowie die Polizei Abhilfe schaffen. Sie sind dazu befugt, ein Ordnungsgeld zu verhängen und den Nachbarn zur Einsicht zu bekehren. Je nach Uneinsichtigkeit des Nachbarn besteht letztlich die Möglichkeit zur Mietminderung.

Info: Verstöße gegen Ruhezeiten können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Neben einer Abmahnung oder gar Kündigung durch den Vermieter sind Bußgelder in fünfstelliger Höhe möglich.

Wann besteht die Möglichkeit zur Mietminderung?

Als Ansprechpartner hat der Vermieter Sorge zu tragen, dass sich vermietete Wohnräume in einem akzeptablen Zustand vorfinden. Im Falle einer Lärmbelästigung liegt es am Vermieter, dem Störfaktor entgegenzutreten und eine gewisse Lebensqualität zu wahren. Vor der Kürzung der Mietzahlungen ist dem Vermieter allerdings eine gewisse Frist einzuräumen, innerhalb dieser das Problem zu lösen hat. Ohne diese Chance der konfliktfreien Problemlösung ist eine Mietminderung nicht durchsetzbar. Gegen Lärmverursacher hat der Vermieter drei Werkzeuge in der Hand: Die Abmahnung, die Kündigung und die Installation von Schallschutz. Entsprechende Ansprüche lassen sich gerichtlich durchsetzen.

Wie lässt sich die Raumakustik verbessern?

Im Falle hellhöriger Wohnungen kann ein nachträglich montierter Schallschutz Wunder wirken. Auch in modernen Wohnungen mit offener Raumgestaltung und Steinböden oder Glaswänden kann die Architektur eine erhöhte Geräuschbelastung verursachen. Schallschutz für die Wohnung lässt sich einfach realisieren. Oft hilft schon das Installieren einfacher Schallabsorber an Decken und Wänden. Die Montage der Absorber hat unmittelbar im Raum der Schallquelle zu erfolgen. Sogenannte Schalldämmmatten aus Schwerschaum haben sich für derartige Zwecke bewährt. Sie besitzen ein hohes Eigengewicht und fangen Schall gezielt ab. Je nach Hellhörigkeit und Baujahr des Gebäudes macht eine Trittschalldämmung zur Schonung der Nachbarn Sinn. Im Falle von Parkett oder vergleichsweise harter Böden kann der Einsatz von Schwerschaum-Platten Abhilfe schaffen und Ärger mit Nachbarn vermeiden.