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Berlin: Lockdown bis 18. April – Ruhetage über Ostern beschlossen

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23.03.2021, 05:03 Uhr in Lokales
Eine Darstellung des Coronavirus in rot
Symbolbild: pixabay.com

Der seit Monaten andauernde Lockdown in Deutschland wird angesichts steigender Corona-Infektionszahlen bis zum 18. April verlängert. Das haben Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder in der Nacht auf Dienstag entschieden, wie aus ihrem Beschlusspapier hervorgeht. Über Ostern soll das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben so stark heruntergefahren werden wie nie zuvor in der Krise. Gründonnerstag und Karsamstag werden demnach einmalig als Ruhetage definiert.

Ein großer Streitpunkt der Gespräche zwischen Bund und Ländern war der Osterurlaub. Dazu sagte Kanzlerin Merkel auf der anschließenden Pressekonferenz: „Für Urlauber im Ausland soll über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine generelle Testpflicht vor dem Rückflug eingeführt werden.“ Angesichts Mallorca-Urlaubern aus Deutschland hat die Bundesregierung angekündigt, die Lage auf der Insel dauernd zu beobachten.

Der gesamte Beschluss der Bund-Länder-Schalte vom 22. März kann hier nachgelesen werden.

Hier nochmal alle Beschlüsse in der Übersicht:

Der Lockdown:

- Der Lockdown wurde mitsamt aller aktuellen Regelungen bis zum 18. April verlängert.

- Bei einer Inzidenz von über 100 werden die Bestimmungen verschärft. Es könnten weitere Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen in Kraft treten. Außerdem soll eine Tragepflicht von medizinischen Masken für haushaltsfremde Mitfahrer in privaten PKW gelten.

5-tägiger Oster-Lockdown:

- Zwischen dem 01. und 05. April wird das private, öffentliche und wirtschaftliche Leben weitestgehend heruntergefahren.

- Gründonnerstag und Karsamstag gelten einmalig als Ruhetage. An ihnen bleiben der Einzelhandel und - insofern schon geöffnet - auch die Außengastronomie geschlossen. Der Lebensmitteleinzelhandel bleibt am Gründonnersag geschlossen - am Karsamstag aber geöffnet. Gottesdienste sollen nach Möglichkeit virtuell abgehalten werden. Impf- und Teststationen bleiben geöffnet.

- Neben dem eigenen Haushalt darf man sich nur mit einem weiteren Haushalt treffen. Dabei dürfen nicht mehr als insgesamt fünf Personen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt - Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.

Urlaub und Reisen:

- Es wird von jeglichen nicht zwingend notwendigen Reisen abgeraten - auch vom Familienbesuch über Ostern.

- Nach einer Einreise aus einem Risikogebiet gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht. Diese kann durch einen negativen Corona-Test ab dem fünften Tag nach der Einreise verkürzt werden.

- Es wird eine generelle Testpflicht VOR der Rückreise geben. Das wird Voraussetzung zur Einreise. Dafür wird die Bundesregierung noch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen.

Diese Meldung wird laufend aktualisiert.

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