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Münsterschwarzach / Bamberg: Kirchenasyl-Revisionsprozess gegen Mönch startet

25.02.2022, 05:26 Uhr in Lokales
Die Abtei Kloster Münsterschwarzach
Foto: Pixabay.com

Ein Mönch aus der Benediktinerabtei Münsterschwarzach muss sich am Freitag erneut vor Gericht verantworten. Vor zehn Monaten ist er bereits im Kirchenasyl-Prozess freigesprochen worden – jetzt prüft die nächste Instanz das Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte im Sommer nämlich Revision eingelegt – deswegen beschäftigt sich jetzt das Oberlandesgericht in Bamberg mit dem Thema. Es ist ein Verhandlungstag angesetzt.

Freispruch in erster Instanz

Im vergangenen April stand der Mönch vor Gericht, weil er einem Geflüchteten im August 2020 Kirchenasyl gewährt hatte. Der Vorwurf: Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderliche Aufenthaltstitel. Er wurde freigesprochen – die Richterin begründete die Entscheidung damit, dass der Mönch sich auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit berufen hatte. Die Staatsanwaltschaft geht unterdessen davon aus, dass diese Rechtsauffassung so nicht zutrifft.

Der im Gaza-Streifen geborene Geflüchtete war bei seiner Einreise in die EU zunächst in Rumänien registriert worden. Dorthin sollte er abgeschoben werden. Um das zu verhindern, gewährte der Mönch ihm Unterschlupf.

Kirchenasyl hat lange Tradition

Kirchenasyl hat eine lange, christliche Tradition. Normalerweise wird das von staatlicher Seite nicht verfolgt. Seit 2018 sind Kirchen aber verpflichtet bei Kirchenasyl einen Antrag einzureichen, damit eine besondere Härte festgestellt werden kann. Das Bundesamt für Migration sah das in diesem Fall nicht gegeben – der Flüchtling hätte damit ausreisen müssen. Ob er aktuell noch in der Abtei lebt ist unklar.

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