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Mainfranken/Bayern: Corona-Lockerungen ab Montag - das gilt in den Regionen

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07.03.2021, 14:29 Uhr in Lokales
Infografik zu Coronamaßnahmen und den Schritten zur Öffnung  Schritt 3
Grafik: Funkhaus Würzburg

In Bayern – also auch in Mainfranken – gibt es ab Montag (08.03.) Lockerungen während des Corona-Lockdowns. Sie sind von den jeweiligen Inzidenzen abhängig. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat am Sonntag eine Einstufung der einzelnen Regionen bekanntgegeben. Sie sind teilweise entscheidend für die Lockerungen.

Was gilt generell ab Montag?

Erweiterte Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich jetzt wieder zwei Haushalte treffen, maximal jedoch fünf Personen. In Regionen mit einer Inzidenz von unter 35 (dazu zählen der Landkreis Würzburg und der Landkreis Kitzingen) sind sogar Treffen von drei Haushalten erlaubt, maximal zehn Personen. Kinder unter 14 Jahre werden jeweils nicht mitgezählt.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, werden die Kontakt-Lockerungen zurückgenommen. Es gilt dann wieder: Treffen des eigenen Haushalts mit einer weiteren Person sind erlaubt.


Weitere Lockerungen:

Allgemein: Nach den (Teil-)Öffnungen von Schulen, Friseuren, sowie Bau- und Gartenmärkten dürfen jetzt auch Büchereien, Archive und Bibliotheken öffnen. Allerdings mit Hygienekonzept und Beschränkung der Kundenanzahl.

Für weitere Lockerungen ab Montag ist die Einstufung des Bayerischen Gesundheitsministeriums vom Sonntag entscheidend.

Inzidenz über 100: Keine weiteren Lockerungen.

Inzidenz ist in einer Region zwischen 50 und 100:(Betroffen: Landkreis Main-Spessart, Stadt Schweinfurt)

• Öffnung des Einzelhandels für Terminshopping („Click & meet“): eine Kundin oder ein Kunde sind pro angefangene 40 m² Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung zugelassen

• Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung

• Individualsport maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen

Inzidenz ist in einer Region unter 50:(Betroffen: Stadt Würzburg, Landkreis Würzburg, Landkreis Kitzingen)

• Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung auf einen Kunden je 10 m2 für die ersten 800 m2 Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m2

• Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten

• Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen

Rücknahme von Lockerungen: Ein Beispiel: Der Landkreis Würzburg hat zum Stichtag (Sonntag 07.03.) eine Inzidenz von unter 50. Danach steigt der Wert an. Am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag liegt er über 50. Dann werden ab Samstag die Lockerungen zurückgenommen. Es gilt dann, was bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 erlaubt ist. Das heißt zum Beispiel: Zuvor regulär geöffnete Läden dürfen dann nur Kunden mit Termin einlassen.

Alle Infos zum Lockdown gibt es hier.

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